Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Erbschein- und Strafverfahren sollen effizienter werden

Justizminister Christian Heinz setzt sich auf der 97. Justizministerkonferenz in Hamburg, die an diesem Donnerstag beginnt, für Reformen beim Erbscheinverfahren und der Strafprozessordnung ein.

„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten völlig zu Recht eine Justiz, die sie nicht mit hohen bürokratischen Hürden aufhält, sondern sie unterstützt. Wir sehen hier noch großen Handlungsbedarf, vor allem dann, wenn Menschen besonders belastet sind“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Deshalb setzen wir bei der Justizministerkonferenz in diesem Jahr den Schwerpunkt auf eine unbürokratische, schnelle und effiziente Justiz. Damit stärken wir das Vertrauen in den Rechtsstaat und machen uns gleichzeitig dafür stark, dass die Justiz insgesamt entlastet wird.“

Reform des Erbscheinverfahrens

Der Erbschein ist im deutschen Recht ein zentrales Legitimationspapier. Er entscheidet häufig darüber, ob Erbinnen und Erben, beispielsweise gegenüber Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern, überhaupt handlungsfähig sind. Rechtlich geht der Nachlass mit dem Erbfall über. Praktisch aber bleiben Konten, Grundstücke und andere Vermögenswerte vielfach blockiert, solange der Erbnachweis fehlt. „Das hat ganz konkrete Folgen: Immobilien werden erst einmal nicht verkauft oder saniert, Verträge nicht gekündigt oder fortgeführt und auch unternehmerische Entscheidungen können nicht getroffen werden, solange kein Erbschein vorliegt. Dadurch entstehen oftmals zusätzliche Kosten und andere Probleme. Damit wollen wir Schluss machen“, sagte der Justizminister. Der hessische Vorschlag sieht nun vor, das Erbscheinverfahren erheblich zu vereinfachen. „Bei unstreitige Verfahren, also wenn die gesetzlichen Erben und sonstigen Beteiligten bereits erklärt haben, dass sie mit dem Erbe einverstanden sind, soll dies nicht zusätzlich durch die Nachlassgerichte nochmal überprüft werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, einen vorläufigen Erbschein einzuführen, der gerade dort helfen soll, wo dringende Entscheidungen zum Nachlass getroffen werden müssen. Ein Testament oder ein Erbvertrag soll ebenfalls als Erbnachweis anerkannt werden, schon heute ist das in vielen Fällen möglich. Und letztlich wollen wir die Arbeit der Zentralen Testamentsregister digitalisieren, sie sollen künftig die Daten der gesetzlichen Erben und weiteren Beteiligten erhalten, sofern diese digital vorliegen, und diese nicht erst ermitteln müssen. Das spart Zeit und Mühe“, so der Justizminister.

Effiziente Strafverfahren im Fokus

Außerdem setzt sich Hessens Justizminister, gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Berlin, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, dafür ein, bei der Reform der Strafprozessordnung die Effizienz der Verfahren in den Fokus zu setzen. „Wir müssen schneller und effizienter werden, gerade bei Strafverfahren. Unsere Strafprozessordnung stammt aus dem 19. Jahrhundert, ein Reformbedürfnis steht seit langem außer Frage. Ungeachtet der unterschiedlichen Vorschläge aus den Ländern, müssen wir wieder zur Ursprungsidee zurück, wenn wir die Reform an sich schützen wollen: Ein moderner, schneller und effizienter Rechtsstaat. Es liegen hervorragende, breit getragene Vorschläge auf dem Tisch, die das Verfahren wirklich straffen – von einem moderneren Beweisantragsrecht bis zur besseren Nutzung digitaler Beweise und einer Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens“, so der Justizminister.