Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

„Fritz Bauer hat den deutschen Rechtsstaat geformt“

Hessens Justizminister Christian Heinz hat gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Torsten Kunze dem Eintritt von Fritz Bauer vor 70 Jahren in die hessische Justiz an diesem Mittwoch gedacht. „Fritz Bauer hat den deutschen Rechtsstaat, so wie wir ihn kennen, maßgeblich geformt. Er hat jedem verdeutlicht, was es heißt, für ihn einzustehen. Dabei hat er viel Mut bewiesen und ist deshalb ein leuchtendes Vorbild für alle in der hessischen Justiz“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Bauer flüchtete selbst vor der NS-Verfolgung. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland arbeitete er zunächst in Braunschweig als Generalstaatsanwalt, bevor er, am 1. April 1956, also vor 70 Jahren, in die hessische Justiz wechselte. Wir denken an diesem Tag an einen bedeutenden Verfechter unseres Rechtsstaats.“

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Fritz Bauer, unter anderem wegen seiner jüdischen Abstammung, in einem Konzentrationslager inhaftiert und am 24. Mai 1933 aus dem Richteramt entlassen. Ende des Jahres 1935 flüchtete Fritz Bauer nach Kopenhagen. Als die Nationalsozialisten auch dort die systematische Ermordung jüdischer Bürgerinnen und Bürger durchzuführen begannen, floh er im Oktober 1943 ins schwedische Exil.

Mit außerordentlichem persönlichen Mut die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen vorangetrieben

Nach Kriegsende kehrte Fritz Bauer im Jahr 1945 nach Kopenhagen zurück. Dort betrieb er unter widrigen Umständen die Heimkehr nach Deutschland, die erst im Jahr 1949 glückte. Die Umstände ermöglichten ihm keine Rückkehr ins heimatliche Schwaben, sondern er trat am 12. April 1949 kurz vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland zunächst in Braunschweig die Stelle eines Landgerichtsdirektors und dann am 1. August 1950 die des Generalstaatsanwalts am Braunschweiger Oberlandesgericht an.

Der damalige hessische Ministerpräsident Georg August Zinn berief Fritz Bauer am 1. April 1956 in das Amt des Generalstaatsanwalts Frankfurt am Main, wo er bis zu seinem Tod im Jahr 1968 zwölf Jahre lang wirkte. Im Jahr 1957 veröffentlichte er die Monographie „Das Verbrechen und die Gesellschaft“, das sich mit der damaligen Strafrechtsreform auseinandersetzte. Im Dezember 1963 begann das Verfahren gegen 22 Angeklagte im ersten Auschwitz-Prozess. An der Anklage wirkte Fritz Bauer maßgeblich mit. Das Verfahren endete am 19. August 1965 nach 183 Verhandlungstagen. Sechs Angeklagte erhielten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, in elf Fällen wurden befristete Freiheitsstrafen verhängt.

„Fritz Bauer hat als hessischer Generalstaatsanwalt mit unerschütterlicher Integrität und außerordentlichem persönlichen Mut die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen vorangetrieben. Sein Einsatz für Wahrheit, Opfergerechtigkeit und die Unabhängigkeit der Justiz bleibt Maßstab und Verpflichtung für uns alle“, sagte der heutige Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.