Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Gesetz zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors beschlossen

Hessens Justizminister Christian Heinz zeigte sich an diesem Mittwoch erfreut darüber, dass der Hessische Landtag den Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen hat.

„Mit dem integrierten Bachelorabschluss schaffen wir alternative berufliche Perspektiven für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften. Und wir lassen ihnen für die auf dem Weg zum Staatsexamen erfolgreich erbrachten Leistungen auch die verdiente Anerkennung zukommen. Wir verringern den bestehenden psychischen Druck und geben denjenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, die Chance ihr Wissen aus dem Studium anderweitig gewinnbringend einzusetzen“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes behalten wir einerseits den hohen Leistungsstandard des Jurastudiums bei und ermöglichen andererseits, neben dem Staatsexamen, noch einen weiteren Studienabschluss. Der integrierte Bachelor ist zudem auch ein Angebot an alle, die während des Studiums einen anderen Weg als die ‚klassischen‘ juristischen Berufe anstreben.“

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes

Das Gesetz, welches zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten wird, sieht vor, dass Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Auf Antrag können Universitäten mit der Gesetzesänderung Studierenden einen Bachelorgrad verleihen, wenn sie erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder von diesem festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Den Abschluss erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. Die Universitäten haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. Dadurch wird der Hochschulautonomie Rechnung getragen und eine Vielfalt der Regelungen ermöglicht, die nicht zuletzt zur Qualitätssicherung beiträgt. Die Prüfung, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist, wird durch das Justizprüfungsamt vorgenommen. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen sowie die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt durch die Universität. Abschließend betonte Justizminister Christian Heinz: „Ich freue mich sehr, dass es uns gemeinsam mit meinem Kollegen Timon Gremmels und den juristischen Fakultäten gelungen ist, die Änderung des JAG herbeizuführen. Auch mit dem heute verabschiedeten Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD haben wir die Rahmenbedingungen des Gesetzes angepasst. Dadurch berücksichtigen wir besonders bei der Erweiterung des Rückwirkungszeitraums den Wunsch der Studierendenvertretungen und stellen sicher, dass alle Prüfungskampagnen des Jahres 2020 gleichbehandelt werden.“

Auch der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels erklärte: „Die neue Gesetzgebung schafft für Studierende der rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengänge eine zusätzliche Perspektive. Sie erwerben schon während des Studiums Fachwissen und Fähigkeiten, mit denen sie auch dann erfolgreich viele Berufe ergreifen können, wenn sie das Staatsexamen nicht ablegen wollen oder nicht bestehen. Indem wir mit dem integrierten Bachelor of Laws einen auch international anschlussfähigen Hochschulgrad schaffen, werden für Studierende, die im Verlauf ihres Studiums bereits vorzeigbare Leistungen erbracht haben, zusätzliche Perspektiven für Beruf und Studium eröffnet.“