Demnach wird es keine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h – das sind z.B. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler und Radlader – geben.
Geplante Pflichtversicherung wäre unverhältnismäßig
In seiner Rede vor dem Bundesrat am 2. Februar 2024 hatte der Hessische Justizminister Christian Heinz darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen weder europarechtlich noch tatsächlich geboten ist. Die Richtlinie lasse den Mitgliedsstaaten einen Umsetzungsspielraum. Angesichts von nur acht Schadensfällen mit einem Durchschnittsschaden von unter 4000 Euro in den letzten fünf Jahren, sei es mehr als unverhältnismäßig, die Versicherungswirtschaft zur Überprüfung von Millionen von Versicherungsverträgen zu zwingen und die Wirtschaft, insbesondere im ländlichen Raum, ohne Grund weiter finanziell zu belasten. Zudem müsse jeder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Straftat von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden und führe damit zu einer weiteren Belastung der Justiz.
Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens äußerte der Hessische Justizminister in Wiesbaden: „Für die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufnahme selbstfahrender Arbeitsmaschinen in die Versicherungspflicht hat von Anfang an keine Notwendigkeit bestanden. Wir müssen von dem Gedanken wegkommen, europäische Richtlinien in Deutschland immer übererfüllen zu wollen und stattdessen vorhandene Ausnahmeregelungen im Sinne unserer Wirtschaft, aber auch der mit der Kontrolle betrauten Justiz nutzen. In dem schnell und effektiv durchgeführten Vermittlungsverfahren haben die Länder wieder einmal gezeigt, dass sie ihr Ohr nah an unseren Handwerks- und Wirtschaftsbetrieben haben und den ländlichen Raum kennen. Ich danke allen Beteiligten, die zum Erfolg der Einigung beigetragen haben.“