Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Gesetzentwurf stärkt Schutz vor häuslicher Gewalt

Justizminister Christian Heinz hat in seiner Rede zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes betont, wie wichtig es ist, den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt auszubauen.

„Fast jeden Tag stirbt in diesem Land eine Frau durch die Hand ihres Ex-Partners. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen. Wir brauchen dringend eine Regelung im Gewaltschutzgesetz, die bundesweit gilt. Es ist nun Aufgabe des Deutschen Bundestages, die Änderungen zeitnah auf den Weg zu bringen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Der Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf war die hessische Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2024. Aus Hessen kommen entscheidende Impulse für mehr Frauensicherheit in Deutschland. Darauf können wir sehr stolz sein.“

Hessen begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung

Hessens Justizminister sprach zu diesem Tagesordnungspunkt als Vertreter des Bundesrates. Der Deutsche Bundestag hatte sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes befasst. Bereits im Jahr 2024 hat Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen Vorschlag hierzu vorzulegen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel auch hier zu ermöglichen. „Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewalttätigen Übergriffen der Ex-Partner. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das hatten wir bereits in unserer Bundesratsinitiative gefordert, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass der Bund diese Forderung übernommen hat“, sagte der Justizminister.

Hessen setzt die spanische Fußfessel ein

In Hessen ist die elektronische Fußfessel der neuen Generation, auch als so genannte Fußfessel nach dem spanischen Modell bekannt, im Jahr 2024 eingeführt worden. Die Länder können sie seitdem bei der Führungsaufsicht und nach den jeweiligen Polizeigesetzen anwenden. „Mehr als ein Jahr nach dem deutschlandweit ersten Fall können wir sagen: Die neue Fußfessel wirkt. Dort, wo sie angewendet wird, sind Frauen sicher und können sich frei bewegen. Es ist seitdem zu keinem Übergriff gekommen. Wir erweitern den Freiheitsraum der betroffenen Frauen immens und geben ihnen den notwendigen Schutz. Sobald sich die Täter ihren Opfern nähern, können wir mit der neuen Technik schnell reagieren und für mehr Sicherheit sorgen“, betonte der hessische Justizminister.

Die Vorteile der neuen Fußfesselgeneration bestehen darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befinden kann. Die neue Überwachungstechnik bietet eine technische Lösung durch die sogenannte „DV-Technik“. Dabei trägt der zu Überwachende eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, welche wiederrum die gefährdete Person mit sich führt. Wenn sich der Überwachte und das potenzielle Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen, wird der Alarm ausgelöst.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht gibt es seit dem Jahr 2011. In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht.