„Steuerbetrügereien verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Wichtige Einnahmen, die der Staat für Infrastruktur und Daseinsvorsorge benötigt, werden ihm durch kriminelle Machenschaften entzogen. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Allein die Cum-Ex-Steuerbetrüge haben in der Bundesrepublik Deutschland einen geschätzten Schaden von 10 bis 12 Milliarden Euro verursacht. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten tagtäglich daran, diesen Schaden nur ansatzweise zu kompensieren. Wir müssen sie in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen. Das tun wir in Hessen mit unserer neuen Bundesratsinitiative. Wir holen uns nicht nur das Geld von Steuerbetrügereien zurück, sondern wollen auch die Profite daraus.“
Aktuell können nur die Investoren der Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich belangt werden, nicht jedoch diejenigen, die die Leerverkäufe ermöglicht und ebenfalls an den Straftaten profitiert haben. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2025 (1 StR 58/24) scheitern die Einziehungen von Gewinnen in der Regel daran, dass diese nicht „durch“, sondern „für“ die Tat erlangt wurden. „Unsere Strafverfolgungsbehörden schätzen, dass allein aus den Leerverkäufen bei den Cum-Ex-Verfahren, die hier in Hessen verhandelt wurden, ein Betrag von zusätzlich mehr als 50 Millionen Euro eingezogen worden wäre. Das muss künftig möglich sein, um diese und andere kriminellen Machenschaften zulasten aller in unserem Staat noch härter zu bestrafen“, sagte der Justizminister.
Bundesweit erste Anklage bei Cum-Ex durch Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Im Mai 2018 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet aktuell elf Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften für die Staatsanwaltschaften Frankfurt und Wiesbaden, die sich gegen 40 Beschuldigte richten.
Bislang hat die Generalstaatsanwaltschaft sechs Anklagen gegen insgesamt 20 Personen erhoben und insgesamt sechs Urteile gegen insgesamt 12 Personen (allesamt Haftstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten und 8 Jahren und 3 Monaten) erwirkt, darunter auch Haftstrafen gegen ehemalige Geschäftsführer von Kreditinstituten und Rechtsberater aus renommierten Wirtschaftsgroßkanzleien. Die Urteile sind überwiegend rechtskräftig.
25 Millionen Euro bislang eingezogen
Außerdem wurden auf entsprechende Anträge der Generalstaatsanwaltschaft hin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt knapp 25 Millionen Euro (rechtskräftig) beziehungsweise 2,7 Millionen Euro (noch nicht rechtskräftig) richterlich angeordnet. Die bereits rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen sind – durch Veranlassung entsprechender vorläufiger Maßnahmen durch die Generalstaatsanwaltschaft – zu einem überwiegenden Teil gesichert (Hinterlegung, Sicherungshypotheken).