Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister begrüßt Beschlüsse zur IP-Adressdatenspeicherung und Änderung im Gewaltschutzgesetz

Justizminister Christian Heinz hat die Beschlüsse zur IP-Adressdatenspeicherung und zur Änderung im Gewaltschutzgesetz, die der Bundesrat in seiner Sitzung an diesem Freitag auf den Weg gebracht hat, begrüßt. „Die Landesregierung unter Führung unseres Ministerpräsidenten Boris Rhein setzt entscheidende Impulse bei der Sicherheit und sorgt dafür, dass unsere Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten erhalten, die sie auch brauchen, um Tätern das Handwerk zu legen. Die Beschlüsse, die der Bundesrat auf den Weg gebracht hat, werden dafür sorgen, dass wir mehr Straftaten verfolgen können“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Für die IP-Adressdatenspeicherung und die Änderung im Gewaltschutzgesetz haben wir seit Beginn der Legislaturperiode beharrlich geworben, mit Erfolg. Hessen macht Deutschland sicherer.“

Mangels IP-Adressen: Mehr als 17.000 Hinweise konnten nicht verfolgt werden

Laut ZIT konnten bereits im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war. Sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 mussten durch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT jährlich über 15.000 ohne Aufklärung endgültig eingestellt werden.  Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung zugestimmt. Daraufhin hat die Bundesjustizministerin im Dezember 2025 ebenfalls einen Gesetzesentwurf vorgestellt. „Die IP-Adressdatenspeicherung wird dazu führen, dass wir unsere Aufklärungsquote etwa bei der Kinderpornografie deutlich erhöhen können. Das Gesetz, das im Bundesrat beschlossen wurde, sieht eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor, das würde die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern“, sagte Hessens Justizminister Heinz.  

„Ein wichtiger Meilenstein für die Frauensicherheit in Deutschland“

Schon 2024 hatte Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorzulegen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel deutschlandweit zu ermöglichen. Daraufhin stellte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im November 2025 vom Kabinett verabschiedet wurde. Im Februar 2026 fand die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf statt. Justizminister Heinz sprach dazu in der Bundestagsdebatte als Vertreter des Bundesrates. „Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewaltsamen Übergriffen der Ex-Partner. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das hatten wir bereits in unserer Bundesratsinitiative gefordert, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass der Bund diese Forderung übernommen hat“, sagte der Minister. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft.  

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