Justizminister im Bundesrat

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Christian Heinz bringt hessische Initiative im Bundesrat ein

Justizminister Christian Heinz hat die hessische Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in den Bundesrat eingebracht. „Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen. Jeden zweiten Tag wiederum stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt steigt kontinuierlich, allein in 2023 um 6,5 Prozent. Immer wieder stellen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu Tötungsdelikten im Partnerschaftskontext fest, dass Annäherungs- und Kontaktverbote bestanden, diese jedoch – auch wiederholt – missachtet wurden. Es ist jetzt endlich Zeit zu handeln“, sagte der Justizminister in seiner Rede in der Länderkammer und ergänzte: „Ziel unserer Bundesratsinitiative ist es, die Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dazu wollen wir unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankern, denn sie kann Menschenleben retten. Von der Vorsorge einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe– alle Schutzlücken wären somit geschlossen.“

Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

Hessen führt spanisches Modell bereits ein

Mit der Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, ist das spanische Modell umsetzbar. „Das spanische Modell können wir bereits bei der Führungsaufsicht und bei allen bisherigen Fällen anwenden, jedoch bleibt es uns momentan verwehrt die Opfer von häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum zu schützen. Wir wären in nur wenigen Wochen dazu bereit. Wir brauchen nur die Änderung im Gewaltschutzgesetz“, so der Minister. Er ergänzte: „Das spanische Modell könnte uns helfen, Fälle von häuslicher Gewalt zu vermeiden. Die Erfahrung damit belegt es. Die Bundesregierung sollte jetzt endlich handeln.“

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