Justizminister Christian Heinz hat sich bei seinem Besuch am Hessischen Finanzgericht an diesem Montag erfreut gezeigt, dass die Bundesregierung auf Druck der Länder die Zuständigkeit für steuerliche Kindergeldsachen weiterhin bei den Finanzgerichten belässt. „Die Bundesregierung hatte ursprünglich mit der Kindergrundsicherung geplant, die Zuständigkeiten bei den Gerichten zu ändern. Dies hätte eine Menge Folgeprobleme und Rechtsunsicherheit nach sich gezogen, beispielsweise eine Neubewertung der bestehenden Rechtsfragen. Daher bin ich froh, dass die Länder hier an einem Strang gezogen haben und die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt ist“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Das Kindergeld ist eng mit dem Steuerrecht verbunden. In diesem Bereich verfügen Richterinnen und Richter an den Finanzgerichten seit fast drei Jahrzehnten über eine ganz besondere Expertise.“
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zum Kindergeld
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vor, dass die gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zum Kindergeld von den Finanzgerichten zu den Sozialgerichten übergegangen wäre. Der Präsident des Hessischen Finanzgerichts, Michael Knab, ergänzte: „Auch bei der Kindergrundsicherung wird es weiterhin zentral auf die steuerrechtlichen Regelungen nach dem Einkommensteuergesetz und nach der Abgabenordnung ankommen. Etwa zur Frage der Freistellung des Familienexistenzminimums durch Freibeträge, der subjektiven Bezugsberechtigung, des Wohnsitzes und der Berechnung der Einkünfte von Kindern zur Klärung, ob diese wegen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Diesbezüglich haben die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof in den vergangenen fast 30 Jahren eine gut handhabbare Rechtsprechung entwickelt und damit für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gesorgt. Ich bin daher sehr froh darüber, dass die Kindergeldsachen weiterhin bei der Finanzgerichtbarkeit bleiben und danke der Landesregierung für ihr Engagement in dieser Frage.“
Die Bilder vom Termin stehen im Laufe des Tages auf justizministerium.hessen.de bereit.