Justizminister Christian Heinz mit LAG-Präsident Frank Woitaschek

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Heinz besucht das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main

Christian Heinz: „Die Umstellung auf die nun federführende eAkte ist beim LAG zum 1. Januar 2024 erfolgt und hat reibungslos funktioniert.“

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Hessens Justizminister Christian Heinz hat heute das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main besucht und sich dort sowohl mit dessen Präsidenten, Herrn Frank Woitaschek, als auch mit verschiedenen Gremien über unter anderem den Sachstand zur eingeführten eAkte sowie eine mögliche Begrenzung des Streikrechts unterhalten.

Erfolgreiche Umstellung auf eAkte zum 1. Januar 2024

Nachdem am 28. August 2023 die Pilotierung der eAkte am LAG begonnen und zum 18. Oktober 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde, erfolgte die Umstellung auf die eAkte erfolgreich zum 1. Januar 2024.

Christian Heinz: „Das LAG hat eindrucksvoll bewiesen, dass die hessische Justiz in der Lage ist, sich an die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen anzupassen. Die Umstellung auf die nun federführende eAkte ist beim LAG zum 1. Januar 2024 erfolgt und funktioniert reibungslos.“

LAG-Präsident Woitaschek: „Durch die Einführung der eAkte konnte das flexible Arbeiten signifikant erhöht werden.“

Mögliche Begrenzung des Streikrechts

Ein weiteres Gesprächsthema war die in Politik und Gesellschaft zunehmend diskutierte mögliche Begrenzung des Streikrechts, nachdem es bereits in diesem Jahr schon zahlreiche Streiks, etwa bei der Deutschen Bahn, an Flughäfen oder in Arztpraxen gegeben hat.

Da es in Deutschland bislang keine gesetzliche Regelung für das Streikrecht gibt, haben Justizminister Heinz und LAG-Präsident Woitaschek über die aus ihrer Sicht grundsätzlich denkbare Einführung gesetzlicher Regelungen für den Arbeitskampf diskutiert.

Justizminister Christian Heinz: „Man sollte die aktuelle Situation zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, welche Regelungen eingeführt werden könnten, ohne die Wirkungsmacht der Gewerkschaften zu beeinträchtigen. Das Streikrecht ist ein hohes Gut, weswegen es immer möglich sein sollte, auch in Bereichen verlässlicher Infrastrukturen zu streiken. Allerdings sollte immer die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit so gering wie möglich gehalten werden, ohne den Arbeitnehmern deren Rechte abzuschneiden.“