Justizminister Christian Heinz erklärte: „Die Generalstaatsanwaltschaft spielt mit ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine zentrale Rolle in der hessischen Justiz, wo die Fäden zusammenlaufen. Da die Arbeitsbelastung an den hessischen Staatsanwaltschaften nach wie vor sehr hoch ist – was auch an der voranschreitenden Digitalisierung liegt, die neue Deliktfelder hervorbringt und zunehmend komplexere Ermittlungsverfahren nach sich zieht – liegt eines meiner wesentlichen Anliegen darin, die personelle Stärkung und bessere Ausstattung der Staatsanwaltschaften wirkungsvoll auszubauen, um eine moderne und leistungsstarke Justiz auch in Zukunft zu garantieren.“
Ausgestaltung der bestehenden Handlungsspielräume
Neben der personellen Verstärkung der hessischen Staatsanwaltschaften liegt ein wesentlicher Gesichtspunkt für eine effiziente und erfolgreiche Strafverfolgung auch in der Ausgestaltung der bestehenden Handlungsspielräume durch den Gesetzgeber. Speziell für den Bereich der Internetkriminalität – und dabei insbesondere im Hinblick auf die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch – haben die Strafverfolgungsbehörden nur eingeschränkte Möglichkeiten, um die Identität der Täter zu ermitteln. Hier bedarf es zusätzlicher Ermittlungsinstrumente. Der Justizminister erläuterte dazu: „Mit einer Speicherverpflichtung für IP-Adressen in den Fällen, die auf Hinweise der US-Meldestelle National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zurückgehen, wäre eine Aufklärungsquote von über 90% erreichbar. Derzeit allerdings können 25% der Hinweise des NCMEC auf Kinderpornografie und Kindesmissbrauch – im Jahr 2022 waren das bundesweit rund 90.000 – nicht aufgeklärt werden. Der Europäische Gerichtshof weist in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich darauf hin, dass bei ‚schwerer Kriminalität‘ wie der Verbreitung von Kinderpornografie IP-Adressen anlasslos befristet gespeichert werden dürfen, um die Identität der Täter zu ermitteln. Der Bundesgesetzgeber darf nicht länger die Augen davor verschließen, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um ein längst überfälliges zusätzliches Instrument handelt, das sinnvoll und nützlich ist, um der leider auch weiterhin steigenden Anzahl von Straftaten zum Nachteil von Kindern als besonders vulnerabler Opfergruppe entgegen zu wirken.“
Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen ist unverzichtbares Ermittlungsinstrument
In diesem Zusammenhang geht von dem durch das Bundesministerium der Justiz am 19. Dezember 2023 vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation ein völlig falsches Signal aus, so Christian Heinz weiter. Der Gesetzentwurf führt faktisch dazu, dass gerade im Bereich der Schwerkriminalität eines der wichtigsten Ermittlungsinstrumente praktisch nicht mehr einsatzbar ist. Das gilt insbesondere für die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität und die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. „Der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen ist ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument, um in abgeschottete Bandenkriminalität, in Strukturen organisierter Kriminalität und Terrorismus eindringen zu können. Gerade diese Kriminalitätsformen sind für unser Gemeinwesen höchst gefährlich und bedrohen die Sicherheit der Menschen in unserem Land unmittelbar. Wenn dieser Entwurf von Herrn Bundesjustizminister Buschmann umgesetzt würde, wird der Einsatz von Vertrauenspersonen faktisch abgeschafft. Ich werde mich an der Seite der hessischen und bundesweit einhelligen Strafverfolgungspraxis dafür einsetzen, dass dieses Gesetzesvorhaben im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und unseres Gemeinwesens und der Wahrung des Rechtsfriedens in unserem Land gestoppt wird“ erklärte der Justizminister.