„Seit über einem Jahr beschäftigt die Staatsanwaltschaft Hanau und die Polizei eine Raubserie. Dank der guten Zusammenarbeit konnten bereits erste Täter rechtskräftig verurteilt werden. Es handelt sich mehrheitlich um Jugendliche und Heranwachsende, weswegen im Hanauer Haus des Jugendrechts extra die Arbeitsgruppe ‘AG Weste‘ eingerichtet wurde“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Fälle wie dieser zeigen, dass durch die enge Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts mit der Polizei und der Jugendhilfe im Strafverfahren ein wirksamer Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität geleistet werden kann und kriminelle Karrieren frühzeitig gestoppt werden können. Herzlichen Dank für diesen Einsatz.“
Bei der Raubserie handelt es sich um eine große Anzahl von teilweise bewaffneten Überfällen auf Spielotheken und Bars in Hanau und Umgebung am Anfang des Jahres 2024. In diesem Zusammenhang konnten bisher 26 Taten aufgeklärt und 22 Täter ermittelt werden, die mehrheitlich im jugendlichen Alter sind. Zehn Untersuchungshaftbefehle wurden vollstreckt sowie 17 Täter bei der Jugendkammer, dem Jugendschöffengericht und der Großen Strafkammer angeklagt.
MIT und BASU21-Konzeption der Staatsanwaltschaft Hanau
Seit 2021 hat die Staatsanwaltschaft Hanau ein Sonderdezernat für „Besonders auffällige Straftäterinnen und -täter unter 21 Jahren (BASU21)“ sowie drei Sonderdezernate für „Mehrfach-/Intensivtäterinnen und –täter (MIT)“ eingerichtet. Der BASU21-Konzeption und dem MIT-Strafverfolgungskonzept liegt ein deliktsübergreifender täterorientierter Ermittlungsansatz zugrunde, wobei der BASU21-Konzeption der grundlegende Gedanke innewohnt, ein dauerhaftes Abgleiten in straffälliges Verhalten durch Netzwerkarbeiten zu verhindern. „Mit den kurzen Wegen in den Häusern des Jugendrechts können wir Jugendkriminalität effektiver bekämpfen und auch präventiv gegen diese vorgehen. Dieser aktuelle Ermittlungserfolg ist ein Beispiel für die schnelle und effiziente Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in unserem Land“, so der Justizminister.
Häuser des Jugendrechts
In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren – unter Einbeziehung von freien Trägern – unter einem Dach zusammen. In Hessen gibt es mittlerweile acht Häuser des Jugendrechts: vier in Frankfurt und jeweils eines in Hanau, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sowie ein virtuelles in Fulda. Sie tragen in Hessen dazu bei, Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen und kriminelle Karrieren frühzeitig zu verhindern. Das Ziel dabei ist, die behördenübergreifende Zusammenarbeit, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu gewährleisten sowie zu optimieren, und – wo es möglich ist – die Verfahrensdauer zu verkürzen.