Justizminister Christian Heinz hat angesichts der neuen Zahlen, die die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an diesem Dienstag veröffentlichte, darauf an die Bundesregierung appelliert, die IP-Adressdatenspeicherung schnell zu ermöglichen. Laut ZIT konnten im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war. Sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 mussten durch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT jährlich über 15.000 ohne Aufklärung endgültig eingestellt werden. „Es ist gut, dass es seit Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin gibt. Nun muss es schnell gehen. Wir brauchen endlich die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kann nur mit Hilfe der IP-Daten konsequent verfolgt werden. Die Strafverfolgungsbehörden, die Länder, der Bund – alle sind sich mittlerweile einig. Wir müssen deshalb jetzt dringend das gute Gesetz in Kraft setzen, damit wir Kinderschändern endlich das Handwerk legen können“, sagte Hessens Justizminister.
Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung
Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung bereits zugestimmt. Im Dezember 2025 hatte die Bundesjustizministerin einen Gesetzesentwurf vorgestellt, den die Landesregierung begrüßt. „Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Speicherpflicht von IP-Adressen für drei Monate vor, was wir sehr richtig finden. Die IP-Adressdatenspeicherung wird dazu führen, dass wir unsere Aufklärungsquote etwa bei der Kinderpornografie deutlich erhöhen können. Der Anstoß zur Änderung kam aus Hessen und wir wollen nun eine schnelle Beschlussfassung“, sagte Hessens Justizminister Heinz.
Die ZIT bearbeitet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit über zehn Jahren massenhafte Hinweise auf die Verbreitung und den Besitz von Abbildungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinderpornografie) bei unbekannten deutschen Internetnutzern. In den vergangenen Jahren sind so durch BKA und ZIT jährlich etwa 100.000 strafrechtliche relevante Hinweise bearbeitet worden
Diese Hinweise stammen ganz überwiegend von dem U.S.-amerikanischen National Center For Missing and Exploited Children (NCMEC). Das NCMEC ist eine gemeinnützige Organisation, die entsprechende Meldungen U.S.-amerikanischer Internetdienstanbieter zum Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten entgegennimmt, prüft und an die jeweils zuständigen polizeilichen Zentralstellen der Staaten weiterleitet, in denen die Straftaten mutmaßlich stattgefunden haben.