Während der Übergabe der Ruhestandsurkunde an Herrn Wösthoff würdigte der hessische Justizminister Christian Heinz dessen Tätigkeit in der hessischen Justiz:
„Sehr geehrter Herr Wösthoff, fast 40 Jahre waren Sie für die hessische Justiz tätig. Ihre berufliche Laufbahn haben Sie 1987 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Mittl in Hanau begonnen, bevor Sie im Folgejahr zur Kanzlei Richter & Partner wechselten. Am 01.06.1989 begann Ihre Karriere in der hessischen Justiz als Richter auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen beim Landgericht Frankfurt am Main und am Amtsgericht Bad Homburg. Am 01.01.1992 wurden Sie unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Es folgte im Jahr 2000 eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und im Jahr 2001 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Sicherlich prägend war in dieser Zeit der Prozess mit fast 17.000 Verfahren gegen die Deutsche Telekom, den Sie als Vorsitzender über 7 Jahre geführt haben. Zu Beginn des Jahres 2011 wurden Sie zu hiesigem Justizministerium abgeordnet, bevor Sie am 01.09.2011 zum Direktor des Amtsgerichts Hanau ernannt worden sind. Dort waren Sie fast 5 Jahre tätig, bis Sie am 01.08.2016 zum Präsidenten des Amtsgerichts Gießen ernannt wurden, wo Sie bis heute tätig waren.
Lieber Herr Wösthoff, Sie haben die Justiz in Hessen und zuletzt das Amtsgericht Gießen über viele Jahre geprägt. Ihr Durchsetzungsvermögen und Ihre Zielstrebigkeit waren stetige Begleiter, die Sie zu einem hervorragenden Gerichtspräsidenten gemacht haben. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für Ihren Einsatz in der hessischen Justiz. Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit“, führte Hessens Justizminister Christian Heinz abschließend aus.