Christian Heinz steht am Rednerpult im Bundesrat. Er lehnt sich auf das Pult und spricht in zwei Mikrofone. Auf der Front des Pults ist der Bundesadler zu sehen.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Heinz zum Gesetzentwurf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Länder verhindern die Einführung einer Zwangsversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Weitere finanzielle und bürokratische Belastungen für Handwerk, Mittelstand und Landwirtschaft werden vermieden.

In seiner ersten Rede vor dem Bundesrat hat der hessische Justizminister Christian Heinz die Pläne der Bundesregierung, eine Zwangsversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen einzuführen, kritisiert und dazu ausgeführt: „Derzeit machen sich viele Menschen Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz. Das gilt besonders für Handwerker, Landwirte und den Mittelstand. Weitere Belastungen sind in dieser Situation Gift und kratzen am Vertrauen in die Politik.“

Indem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, werden zusätzliche Bürokratie und Mehrbelastungen durch die Umsetzung der EU-Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie vermieden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die zwischen 6 und 20 km/h schnell fahren – dies sind u.a. Baumaschinen, Gabelstapler und Rasentraktoren – werden nun nicht generell versicherungspflichtig. Zudem wies Staatsminister Heinz auf unnötige zusätzliche Belastungen der Staatsanwaltschaften hin, zu denen es durch das Gesetz gekommen wäre: „Jeder Verstoß gegen die Versicherungspflicht hätte als Straftat von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt werden müssen.“

Der hessische Justizminister zeigte sich zuversichtlich, dass eine angemessene und gute Lösung noch im Februar im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat gefunden werden könne.