Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat bei der feierlichen Vereidigung am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda an diesem Mittwoch mitgeteilt, dass die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter in der hessischen Justiz innerhalb der vergangenen zehn Jahre deutlich gestiegen ist. „Das Interesse für die Berufe in der hessischen Justiz ist groß, das zeigt sich insbesondere an der Zahl der Anwärterinnen und Anwärter. Im Jahr 2016 wurden in der hessischen Justiz beispielsweise 27 Anwärterinnen und Anwärter für den Beruf des Rechtspflegers eingestellt, in diesem Jahr werden voraussichtlich rund 85 beginnen. Gleiches gilt für den Beruf des Justizfachwirts: Dort waren es in 2016 insgesamt 40 Anwärterinnen und Anwärter, in diesem Jahr sollen es über 100 Personen sein, also mehr als doppelt so viele“, sagte die Justizstaatssekretärin und ergänzte: „Wir stärken damit die Justiz gerade in einem besonders wichtigen Bereich, nämlich in den Serviceeinheiten. Ich freue mich sehr, dass junge und motivierte Menschen ihren Dienst in der hessischen Justiz antreten und danke den zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbildern im Studienzentrum und an den Ausbildungsgerichten vor Ort für ihren Einsatz.“
Die Justizstaatssekretärin hat an diesem Tag im Studienzentrum 48 Anwärterinnen und Anwärter zum Beginn ihrer Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt feierlich vereidigt. „Wenn von der Justiz die Rede ist, haben die Meisten als erstes das Bild der Richterin oder des Staatsanwaltes vor Augen. Tatsächlich aber sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Serviceeinheiten, die die Grundlage dafür schaffen, dass Richter richten und Staatsanwältinnen ermitteln und anklagen können“, so die Staatssekretärin in ihrer Rede.
Bislang war der Beginn der Ausbildung für den Beruf der Justizfachwirtin oder des Justizfachwirts nur im Herbst eines Jahres möglich (September und November): Seit 2025 startet ein Ausbildungsjahrgang bereits im April. Ein zweiter Ausbildungsjahrgang, der dieses Jahr mit rund 60 Personen geplant wird, folgt dann im September. So erhält die hessische Justiz die Möglichkeit, mehr potentielle Bewerberinnen und Bewerber über das ganze Jahr hinweg anzusprechen. Zugleich werden aufgrund des neuen Frühjahrs/Herbst-Turnus Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss ihrer zweijährigen Ausbildung zukünftig sowohl im Frühjahr als auch im Herbst an die Gerichte und Staatsanwaltschaften verteilt. Dies ermöglicht es, auf unterjährige Personalbedarfe an den Gerichten und Staatsanwaltschaften schneller reagieren zu können. „Ich freue mich über unsere Nachwuchskräfte, die in der Justiz ihre Ausbildung absolvieren und die Justiz verstärken. Dank des Studienzentrums in Rotenburg und unserer zahlreichen Ausbildungsgerichte werden junge Menschen qualifiziert ausgebildet und die hessische Justiz zukunftsfest gemacht“, so Eichner.
Berufe in der Hessischen Justiz
Neben Ausbildungsmöglichkeiten im Justizvollzug bietet die hessische Justiz an den Gerichten und Staatsanwaltschaften u.a. die folgenden Justizberufe an: Justizfachangestellte, Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Justizfachangestellte und Justizfachwirte arbeiten in den Serviceeinheiten der Gerichte und Sekretariaten der Staatsanwaltschaften. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Verfahren, managen den gesamten Schriftverkehr, bereiten Entscheidungen vor und nehmen als Protokollführerin oder Protokollführer an Gerichtsverhandlungen teil.
Die Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten dauert drei Jahre und bietet im Anschluss vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zum Justizfachwirt oder zur Justizfachwirtin wird man nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst, der einen zu einer Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst befähigt.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger absolvieren ein 3-jähriges duales Studium, bevor sie sachlich unabhängige Entscheidungen an Gerichten und Staatsanwaltschaften treffen. Das heißt wie Richterinnen und Richter treffen sie ohne Anweisung von Vorgesetzten Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Sie betreuen zum Beispiel Insolvenzverfahren, setzen durch, dass Verurteilte Gefängnisstrafen antreten und erlassen Haftbefehle oder führen Zwangsversteigerungen durch.