Justizstaatssekretärin Tanja Eichner steht mit weiteren Personen auf einer Treppe.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner zu Besuch bei der Staatsanwaltschaft Kassel

Staatsekretärin Tanja Eichner hat heute die Staatsanwaltschaft Kassel besucht und sich mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas May und den Gremien ausgetauscht. Bei der Staatsanwaltschaft Kassel sind derzeit 52 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig.

„Die Staatsanwaltschaft Kassel, aber auch alle anderen hessischen Staatsanwaltschaften, arbeiten tagtäglich für unser aller Sicherheit. Sie sind eine tragende Säule unseres Rechtsstaates. Wir stärken die Staatsanwaltschaften mit dem aktuellen Haushalt weiter und sorgen so für eine effektive Strafverfolgung in allen Deliktsbereichen, auch im neueren Bereich der Internetkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Kassel erhält sieben neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die ersten Bewerberinnen und Bewerber für die Staatsanwaltschaft Kassel befinden sich bereits im Auswahlverfahren, so dass zeitnah eine Verstärkung vor Ort ankommen sollte“, erklärt Staatssekretärin Tanja Eichner.

Austausch zu wichtiger Arbeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Neben den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie den speziell ausgebildeten Justizfachkräften in den Sekretariaten der Staatsanwaltschaften tragen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die durch den aktuellen Haushalt ebenfalls personell verstärkt werden, entscheidend zum Gelingen der Strafverfolgung in den Staatsanwaltschaften bei.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger laden zum Beispiel zum Haftantritt und schöpfen Gewinne aus Verbrechen ab. So leiten sie nach Rechtskraft des Urteils die Vollstreckung ein, indem sie beispielsweise eine verurteilte Person zum Haftantritt laden. Kommt die Person dieser Ladung nicht nach, stellen sie einen Haftbefehl aus und veranlassen die Fahndung der Person. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger kümmern sich aber auch um die Vermögensabschöpfung, d.h. sie schöpfen die Gewinne aus Verbrechen ab, wie rechtswidrig erlangte Gegenstände oder Geld. Denn Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Staatssekretärin Tanja Eichner hat den Besuch genutzt, um mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vor Ort über ihre Arbeit zu sprechen. Sie betont: „Den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bei den Staatsanwaltschaften danke ich für ihre engagierte Arbeit. Ihr Beruf trägt ebenso wie der Beruf des Richters oder Staatsanwalts zu einer konsequenten Strafverfolgung bei.“