„Wir befinden uns mit der Europameisterschaft in Deutschland und den Olympischen und den Paralympischen Spielen in Paris in einem Super-Sportjahr. Viele Fans werden unsere Sportlerinnen und Sportler anfeuern und kräftig mitfiebern“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Es wird aber auch andere geben, die diejenigen, die für unser Land antreten, mit Hass und Hetze überschütten. Die Sportverbände befürchten gerade in diesem Jahr eine Zunahme von Rassismus. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich die Justizministerkonferenz auf die Initiative Hessens hier klar positioniert hat und damit den Sportlerinnen und Sportlern, die in den kommenden Monaten unser Land und unsere Werte repräsentieren werden, den Rücken stärkt.“
Ein entsprechender Beschluss der Justizministerkonferenz beauftragt das Bundesjustizministerium, zu prüfen, ob Beleidigungen, die einen rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalt haben, unabhängig vom Vorliegen eines Strafantrags, verfolgbar zu machen. „Das bedeutet letztlich, dass die Staatsanwaltschaften auch selbst tätig werden und etwaige Delikte verfolgen können, auch ohne Strafantrag der Opfer. Dies gilt nicht nur für Sportlerinnen und Sportler, sondern für alle“, sagte der Minister.
Hessens Sportministerin Diana Stolz begrüßte ebenfalls den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister: „Es ist wichtig, dass sich Sportlerinnen und Sportler davor, während und nach den Wettbewerben voll auf ihren Sport konzentrieren können und sich schon gar nicht mit Hass und Hetze beschäftigen müssen. Daher begrüße ich den Beschluss und danke dem hessischen Justizminister für diese wichtige Initiative“, sagte die Sportministerin.