Justizminister Heinz steht mit drei Personen vor dem Landgericht Marburg.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Landgericht Marburg erhält drei weitere Richterstellen

Justizminister Christian Heinz hat das Landgericht Marburg besucht, um sich mit dem Präsidenten des Landgerichts Dr. Frank Oehm unter anderem über den hiesigen Stellenzuwachs zu informieren.

„Wir stärken die Justiz, auch hier in Marburg. In diesem Jahr hat das Landgericht drei weitere Richterstellen zugewiesen bekommen, somit kann hier eine weitere Kammer eingerichtet werden“, betonte Hessens Justizminister Christian Heinz. Das Landgericht Marburg beschäftigt jetzt insgesamt 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 27 Richterinnen und Richter. „Der Besuch in Marburg hat mir einmal mehr gezeigt, dass in der hessischen Justiz hochmotivierte und sehr engagierte Bedienstete tätig sind. Jede und jeder leistet täglich einen wichtigen Beitrag für unseren Rechtsstaat“, ergänzte Heinz.

Einsatz für Nachwuchs

Neben den zusätzlichen Stellen bemüht sich das Landgericht Marburg auch kontinuierlich um Nachwuchs. So wurden eine Vielzahl an Maßnahmen zur frühzeitigen Bindung von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen etabliert. „Am Marburger Landgericht und im Landgerichtsbezirk arbeiten inzwischen regelmäßig Brückenassessorinnen sowie Brückenassessoren und die Beschäftigung von Justizassistenten steht ebenfalls kurz bevor. Das zeigt sehr deutlich, dass man hier um den juristischen Nachwuchs bemüht ist“, führte Heinz aus. „Die Besuche und Gespräche mit Behördenleitungen, Bediensteten und Gremien sind für mich sehr wertvoll, da der direkte Kontakt zu den Menschen, die sich an den unterschiedlichen Justizstandorten mit ganzer Kraft für unseren Rechtsstaat einsetzen, für mich unverzichtbar ist“, so der Justizminister abschließend.

Hintergrund: „Justizassistenz“ und „AssessorBrücke“

Die „AssessorBrücke“ bietet angehenden Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Möglichkeit, für die Dauer ihres Bewerbungsverfahrens bereits einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Land Hessen abzuschließen, der dann automatisch mit dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens, also der Ernennung als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt, endet. Vorteil der „AssessorBrücke“ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber während des Bewerbungsverfahrens bereits in der hessischen Justiz tätig ist und Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor Ort bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann. Mit der „Justizassistenz“ erhalten Referendarinnen und Referendare mit einem Nebenjob weitere vertiefte Einblicke in die Justiz. Sie unterstützen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatanwälte bei ihrer täglichen Arbeit. Als wissenschaftliche Assistenzkraft lernen sie weitere Facetten der juristischen Arbeit kennen, sammeln dadurch praktische Erfahrungen und können sich mit künftigen Kolleginnen und Kollegen noch intensiver austauschen als bei der regulären Referendarausbildung.

Justizminister Heinz steht mit zwei jungen Personen zum Foto aufgestellt.