Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat heute die Beratungsstelle der Opfer- und Zeugenhilfe Fulda e. V., kurz Fuldaer Hilfe, besucht und die Statistik zur Opferhilfe in Hessen 2023 vorgestellt. Die Statistik zeigt, wie viele Menschen im vergangenen Jahr durch die acht Opferhilfevereine, die weit überwiegend auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat errichtet wurden, Unterstützung erfahren haben.
Die Justizstaatsekretärin zeigt: „Im Jahr 2023 haben die hessischen Opferhilfen in 2.874 Fällen insgesamt 3.607 Personen beraten. Nach einem Rückgang der Fallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Situation wieder stabilisiert und es konnte eine Höchstzahl an Beratungskontakten erreicht werden. Insbesondere hier in Fulda, einem der jüngsten Standorte, konnte eine besonders große Zunahme der Fälle von 56,1 % verzeichnet werden. In insgesamt 60,4 % aller Beratungsfälle handelte es sich um Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, in 18,9 % um Straftaten gegen die persönliche Freiheit und in 8,7 % der Beratungsfälle waren Eigentumsdelikte Anlass für das Aufsuchen der Opferberatung. Daneben liegen sonstige Delikte, psychische Erkrankungen, andere traumatische Ereignisse oder auch psychosoziale Probleme den Beratungsprozessen zu Grunde.“
Betreuung von traumatisierten Opfern
Der erste Opferhilfeverein wurde vor 40 Jahren, im Jahr 1984, in Hanau ins Leben gerufen. Es folgten Wiesbaden (1992), Kassel (1993), Gießen (1994), Frankfurt am Main (2001), Fulda (2017) und Darmstadt (2018). In Limburg-Weilburg (gegründet 1996) konnte eine Zusammenarbeit mit einem bestehenden Verein aufgebaut werden. Die Vereine erhalten eine jährliche Förderung durch das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat.
Tanja Eichner nutzte die Gelegenheit auch, um sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fuldaer Hilfe über ihre wichtige wie herausfordernde Tätigkeit auszutauschen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Betreuung von zum Teil erheblich traumatisierten und körperlich verletzten Opfern. Die Opferhilfevereine geben den Betroffenen praktische Hilfestellungen bei Behördengängen und Gerichtsterminen. Im Vordergrund steht aber die professionelle, psychologische Betreuung von häufig schwer traumatisierten Menschen. Die Unterstützung erfolgt dabei unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und absolut vertraulich.
Essentieller Bestandteil der Strafrechtspflege
„Die Opfer von Straftaten und deren Angehörige befinden sich häufig in einer bis dato völlig unbekannten Situation, auf die sie sich nicht vorbereiten konnten. Vielfach fühlen sich die Betroffenen hilflos und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Aber: Opfer von Gewalt und Straftaten sind in Hessen nicht alleine. Die inzwischen seit 40 Jahren in Hessen bestehende Opferhilfe ist ein essentieller Bestandteil der Strafrechtspflege in Hessen und zeichnet sich durch das besondere Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Opferhilfevereinen aus. Für diesen wichtigen Dienst für die Gesellschaft und den Rechtsstaat möchte ich den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Opferhilfen ausdrücklich danken und meinen großen Respekt zum Ausdruck bringen“, so Tanja Eichner abschließend.