„Das Interesse für den Einsatz von KI ist in der hessischen Justiz sehr groß. Für die vielen Vorschläge bin ich sehr dankbar, denn sie zeigen uns, dass KI bei uns als Chance begriffen wird, um die Justiz von morgen aktiv mitzugestalten“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Gemeinsam haben wir bereits einiges auf den Weg gebracht. Seit Jahresanfang ist die E-Akte flächendeckend in der hessischen Justiz eingeführt worden. Seit Dezember 2025 steht das KI-Tool JANO für den Einsatz bereit. Und wir werden nicht nachlassen. Wir arbeiten gemeinsam am Rechtsstaat von morgen, der weitaus effizienter und bürgerfreundlicher sein wird.“
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat erhält immer wieder wichtige Impulse aus dem eigenen Geschäftsbereich für den Einsatz von KI-Tools. Um diese Ideen zu sammeln, zu prüfen und zu bewerten, ist eine Umsetzungswerkstatt bei der IT-Stelle der hessischen Justiz ins Leben gerufen worden. „Von der KI-gestützten Transkription von Gerichtsterminen über Textbaustein-Manager für wiederkehrende Verfügungen bis hin zur eLearning-Plattform – wir erhalten jede Menge interessante Vorschläge, die alle das Ziel verfolgen, die Arbeitsprozesse schneller und effizienter zu gestalten und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern einen schnelleren Zugang zu richterlichen Entscheidungen zu ermöglichen“, so der Justizminister.
E-Akte flächendeckend eingeführt
Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten alle 85 hessische Gerichte und Staatsanwaltschaften zudem mit der E-Akte. Damit können Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren volldigital bearbeitet und mit Verfahrensbeteiligten digital kommuniziert werden. Übergangsweise dürfen in einzelnen Bereichen, in denen noch Unterlagen in Papierform zugeliefert werden, auch in diesem Jahr noch Papierakten angelegt werden. Der Regelfall ist jedoch die digitale Verfahrensführung mit der E-Akte. „Mit der E-Akte verkürzen wir lange Wege und Wartezeiten, also ein großer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Die enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und den hessischen Polizeibehörden wird ebenfalls weiter durch die E-Akte gestärkt, das trägt eben auch zu mehr Sicherheit bei“, sagte der Justizminister.
„JANO“ – erstes KI-Tool in der hessischen Justiz im Einsatz
Zum Ende des Jahres 2025 verkündete der Justizminister auch, dass das KI-Tool „JANO“ künftig in der Justiz in Hessen und Baden-Württemberg über den Testbetrieb hinaus eingesetzt wird. Bevor gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht werden, müssen sie zum Schutz von Persönlichkeitsrechten anonymisiert werden. Dies muss regelmäßig händisch erfolgen und ist mit einem großen Personalaufwand verbunden, was eine breite Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen erschwert. Durch „JANO“ wird das Anonymisieren von gerichtlichen Entscheidungen erheblich erleichtert. Das KI-Tool durchsucht die Entscheidung, erkennt dabei personenbezogene Daten und schlägt diese zur Anonymisierung vor. Die Vorschläge werden anschließend durch Justizbeschäftigte geprüft und freigegeben. Derzeit wird „JANO“ am Landgericht Darmstadt eingesetzt und, für weitere Gerichtsbarkeiten weiterentwickelt, woran Hessen ebenfalls federführend mitwirkt. „Zum ersten Mal wird ein selbst entwickeltes KI-Tool in der hessischen Justiz nicht nur erprobt, sondern für justizielle Tätigkeiten eingesetzt. ‚JANO‘ zeigt, dass wir beim Einsatz von KI vorankommen“, sagte der Justizminister
KI-Tool für die Strafverfolgung bis Ende dieser Legislatur
Darüber hinaus unterstrich der Justizminister bei seiner Rede im Landtag erneut den Entschluss, den Einsatz eines KI-Tools für die Strafverfolgung bei den hessischen Staatsanwaltschaften in den Fokus nehmen zu wollen. „Ob Organisierte Kriminalität, Kinderpornografie oder Betrug – Kriminelle agieren immer öfter im Internet und nutzen digitale Technologien. Staatsanwaltschaften sehen sich dabei mit riesigen Datenmengen konfrontiert, die erfasst und strukturiert werden müssen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Schon jetzt leisten unsere Staatsanwaltschaften jeden Tag herausragende Arbeit. Wir wollen und werden sie weiter stärken, auch durch den zweckmäßigen und zielgerichteten, unterstützenden Einsatz von KI-Tools.“
Gerade bei Massenverfahren im Bereich von Online-Betrug, Kinderpornografie, bei komplexen Datenauswertungen oder bei der Erstellung von Strafbefehlen erscheine das Potential für unterstützende KI besonders hoch. „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann helfen, Straftäter auch in komplexen, datenintensiven Verfahren schneller zur Verantwortung zu ziehen“, so der Justizminister. „Die Frage ist nicht mehr, ob die Justiz KI-Tools einsetzen muss, sondern, wie schnell die Justiz in der Lage ist, den Justizpraktikern alltagstaugliche und rechtskonform einsetzbare Werkzeuge an die Hand zu geben“, ergänzte er.
Hessen ist aktuell zudem das Vorsitzland der Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die den Auftrag der Justizministerkonferenz hat, sich mit den Möglichkeiten des Einsatzes von KI-Programmen im Strafverfahren sowie mit deren rechtlichen Rahmenbedingungen – auch im Hinblick auf die KI-Verordnung der Europäischen Union – zu befassen.