„Die Staatsanwaltschaft Marburg hat im Jahr 2023 1,1 Millionen Euro an Vermögen gesichert. Dieses Geld kommt zum größten Teil der Gesellschaft zugute“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Laut der Zentralstelle für Vermögenabschöpfung (ZVV) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben die hessischen Staatsanwaltschaften im Jahr 2023 mehr als 18,1 Millionen Euro an unrechtmäßigen Gewinnen aus Straftaten mit strafverfahrensrechtlichen Maßnahmen abgeschöpft. Das ist mehr als das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr 2022. Das zeigt einmal mehr: Die Staatsanwaltschaften in unserem Land leisten Herausragendes.“
Viele Straftaten der Organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und anderer Formen mittlerer und schwerer Kriminalität haben vor allem das Ziel, rechtswidrige Vermögensvorteile zu erzielen. Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung dient in erster Linie dazu, diese Vermögenswerte abzuschöpfen. Das Abschöpfen von Gewinnen aus Straftaten ist elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, die Bürgerinnen und Bürger können in unserem Rechtsstaat darauf vertrauen, dass wir die Gewinne aus Verbrechen sichern und Geldstrafen der Allgemeinheit zugutekommen“, sagte der Justizminister.
Task Force Briefermittlungen
Bundesweit einzigartig ist die bei der Staatsanwaltschaft Marburg seit Dezember 2021 eingerichtete „Task Force Briefermittlungen“. In Marburg laufen Postsendungen aus dem ganzen Bundesgebiet, die nicht zugestellt werden können und von einem unbekannten Absender stammen, zusammen. Diese werden dann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Post geöffnet, um Absenderin oder Absender oder Empfängerin oder Empfänger ausfindig zu machen. Durch den auf hessische Initiative eingefügten § 39 Abs. 4a PostG (jetzt § 64 Abs. 5 PostG n.F.) müssen Postsendungen an die Strafverfolgungsbehörden vorgelegt werden, wenn sich bei ihrer berechtigten Öffnung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mit der Postsendung Straftaten beispielsweise nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz oder dem Waffengesetz begangen werden. Hintergrund für die seinerzeitige Änderung war die Zunahme des Handels mit illegalen Gütern im Darknet und in der Folge eine Vielzahl von Postsendungen mit Betäubungsmitteln oder anderen inkriminierten Stoffen, die nicht kontrolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden konnten. „Zwischen 2021 und 2023 sind bereits etwa 20.000 Verfahren eingeleitet und nach ersten Ermittlungen an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Die hohen Verfahrenszahlen zeigen, dass der illegale Handel mit inkriminierten Gütern auf dem Postweg boomt und effektiv verfolgt werden muss. Das gelingt in Marburg aufgrund der guten und effizienten Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei in ausgezeichneter Weise“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz.
Bei der Marburger Staatsanwaltschaft sind derzeit 18,5 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 5 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte und 46 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Die Zahl der zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zum Jahr 2018 enorm angestiegen. So bearbeitete die Staatsanwaltschaft Marburg im Jahr 2023 ca. 23.000 Verfahren gegen bekannte Täter, mithin 6.000 Ermittlungsverfahren mehr als noch im Jahr 2018 (17.000). Die Tendenz ist weiterhin steigend.