Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Staatssekretärin Tanja Eichner besucht das Landgericht Frankfurt

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat an diesem Freitag die Sozialen Dienste am Landgericht Frankfurt besucht und sich über ihre Arbeit informiert. „Bei den Sozialen Diensten bündeln sich verschiedene Aufgaben. Es werden beispielsweise Bewährungsauflagen kontrolliert oder nähere Erkenntnisse über die Persönlichkeit eines Angeklagten in Erfahrung gebracht, die für ein Urteil essentiell sein können. Darüber hinaus sind sie wichtig für den Opferschutz, gerade bei Sexualstraftaten. Im Wesentlichen fungieren sie als ein Bindeglied zwischen der Justiz und den Beschuldigten beziehungsweise den Verurteilten“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte: „Die Soziale Diensten sind daher eine bedeutende Stütze für unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften, da sie zum Erkenntnisgewinn beitragen, Auflagen von Straftätern kontrollieren und damit auch zur Resozialisierung dieser beitragen.“

Seit 2018 bündeln sich unter den Sozialen Diensten der Justiz die Bewährungshilfe, die Gerichtshilfe sowie die Zeugenbetreuung am Landgericht Frankfurt. Seit 2023 sind die Bewährungshilfe und Gerichtshilfe auch hessenweit unter dem Dach der Landgerichte zusammengeführt worden. Bis dahin gehörte die Gerichtshilfe in Hessen, mit Ausnahme der Gerichtshilfe Frankfurt, noch zu den Staatsanwaltschaften. „Aus heutiger Sicht können wir sagen, dass es durchaus sinnvoll war, die verschiedenen Kompetenzen innerhalb der Justiz zu bündeln und sie unter ein Dach zu bringen. Das zeigt sich gerade in Frankfurt sehr deutlich: Hier entstehen im Bereich der Jugendbewährungshilfe oder der Schuldnerberatung neue Ideen, die dann auch gemeinsam gedacht werden. Ich nehme heute viel Positives mit und bin sehr dankbar für die Arbeit, die die Sozialen Dienste in der Justiz leisten“, sagte die Staatssekretärin. 

Die Intervention in Fällen häuslicher Gewalt wird seit dem Jahr 2020 in allen hessischen Landgerichtsbezirken umgesetzt und ist ebenfalls eine Aufgabe der Sozialen Dienste. Ein Ziel ist dabei, die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zu beschleunigen und zu optimieren. Es werden frühzeitig einzelfallbezogene Beratungsangebote für die Opfer häuslicher Gewalt (z. B. psychosoziale Beratungsmöglichkeiten), aber auch Trainingsangebote für Täter vermittelt. „So leisten die Sozialen Dienste der Justiz schnelle erste Hilfe bei Fällen von häuslicher Gewalt. Dadurch tragen sie gleichermaßen zu einer nachhaltigen Gewaltprävention einerseits und einer effektiven Strafverfolgung andererseits bei. Und es unterstreicht einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Sozialen Dienste ist“, so die Justizstaatssekretärin abschließend.