Wiesbaden/Gießen. Hessens Justizminister Christian Heinz hat Stefan Althaus zum neuen Präsidenten des Amtsgerichts Gießen ernannt und ihm die Ernennungsurkunde an diesem Dienstag überreicht. Er wird seinen Dienst am 15. November 2025 offiziell antreten. „Stefan Althaus ist ein kompetenter Jurist und ein echter Kenner der hessischen Justiz. Mit ihm an der Spitze ist das Amtsgericht Gießen hervorragend aufgestellt“, sagte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Es freut mich sehr, dass das Amtsgericht Gießen einen Präsidenten hat, der mit neuen Ideen und Impulsen nach Mittelhessen kommt. Damit ist die Spitze des Gerichts nun endlich komplett. Ich wünsche ihm viel Erfolg.“
Stefan Althaus ist in Wiesbaden geboren. Ab dem Sommersemester 1982 studierte er Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Jahr 1988 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Wiesbaden, ehe er im Jahr 1992 sein zweites juristisches Staatsexamen erfolgreich ablegte. Im November desselben Jahres wurde Stefan Althaus dann zum Richter auf Probe ernannt. Während seiner Probezeit hatte er Dienstleistungsaufträge bei dem Landgericht und Amtsgericht in Wiesbaden. Zum Richter auf Lebenszeit ist er im Dezember 1995 ernannt worden, er wurde dann ans Amtsgericht Wiesbaden abgeordnet. Im Jahr 2003 folgte eine dreijährige Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz. Am 1. Februar 2006 wurde er dann Direktor am Amtsgericht Rüdesheim, ein Jahr später dann Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach. Er blieb es bis zum Jahr 2015, ab da an wirkte er als Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden.