„Hessen verfügt über ein flächendeckendes Netz an Anlaufstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich. In Marburg unterstützen wir ein neues Projekt, dass dieses Angebot jetzt auch digital ermöglicht. Hierbei wird explizit der Fokus auf Straftaten gelegt, die online stattfinden, insbesondere Hate-Speech“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte: „Ich bin sehr dankbar für den wertvollen Austausch mit JUKO Marburg. Das digitale TOA-Verfahren kann zur Befriedung von Konflikten beitragen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt belasten.“
Das Angebot des klassischen Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) wird jetzt seit Juni 2025 durch das neue Projekt „digitaler TOA“ ergänzt. Das Konzept wurde von JUKO Marburg e.V. mit Beteiligung des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erarbeitet. Dabei stehen insbesondere Straftaten, die im digitalen Raum begangen wurden und die grundsätzlich TOA-geeignet sind, im Fokus. Darunterfallen sowohl Straftaten im Kontext von Hate-Speech (insbesondere Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, üble Nachrede, Verleumdung) als auch andere Straftaten wie Onlinebetrug und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
Ablauf und Vorteile des digitalen Täter-Opfer-Ausgleichs
Der Ablauf eines solchen TOA erfolgt analog zu den bundesweit geltenden Standards mit getrennten Vorgesprächen und bei beiderseitiger Bereitschaft von Täter und Opfer mit dem gemeinsamen Ausgleichsgespräch, dem Schließen von verbindlichen Wiedergutmachungsvereinbarungen sowie dem Berichtswesen an die zuweisende Stelle bei Gericht oder Staatsanwaltschaft. „Der digitale Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht das Angebot dieser außergerichtlichen Einigung auch über große Distanzen hinweg. Gerade bei Straftaten im Internet ist dies auch sinnvoll. Für den Beschuldigten bekommt das Opfer, welches er gerade bei Hate-Speech-Delikten im Internet oft nicht persönlich kennt, so ein Gesicht. Wir machen ganz klar, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Geschädigte werden zudem bei der Bewältigung der Folgen von Hassrede und Online-Straftaten auch im Sinne eine Wiedergutmachung unterstützt. Ein Projekt mit Zukunft“, erklärte die Staatssekretärin.
Die Arbeit der hessischen Konfliktschlichtungsstellen wird jährlich mit 300.000 Euro vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat gefördert. JUKO Marburg e. V. erhält jährlich rund 50.000 Euro im Rahmen der Projektförderung.
Bedeutung und Finanzierung der Konfliktschlichtungsstellen
Zu den Hilfsangeboten beim Opferschutz gehört das flächendeckende Netz an Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich im allgemeinen Strafrecht. Der TOA ist ein Angebot an die Betroffenen und Verantwortlichen einer Straftat mit dem Ziel, den durch die Tat entstandenen Konflikt außergerichtlich zu klären. Für die Betroffenen ist der TOA freiwillig, er ist fair und unparteiisch, vertraulich, kostenlos und unbürokratisch. Durch dieses mediative Verfahren soll der soziale Frieden wiederhergestellt werden. Insoweit ist der TOA ein wichtiger Baustein in der Opferhilfe und dient dem Opferschutz.
Insgesamt wurden an die TOA-Projekte in den neun Landgerichtsbezirken in den vergangenen zehn Jahren jährlich durchschnittlich circa 750 Fälle neu von Gericht oder Staatsanwaltschaft zugewiesen. Im Zeitraum 2015 bis 2024 wurden von den Vermittlungsstellen insgesamt 8.852 Fälle bearbeitet. „Ich bin sehr dankbar für die wertvolle Arbeit der Konfliktschlichtungsstellen, denn sie entlasten die Justiz, und das im Sinne der Beteiligten“, so die Staatssekretärin.