Justizminister Christian Heinz hat sich bei seinem Besuch bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main erfreut gezeigt, dass durch den hervorragenden Einsatz der Strafverfolgerinnen und Strafverfolger der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main mit ihrer neuen Leiterin ein wertvoller Beitrag zur Verfolgung der im Zuständigkeitsbereich der Amtsanwaltschaft liegenden Straftaten im Frankfurter Stadtgebiet geleistet wird. „Die Innenstadt von Frankfurt am Main hat eine wichtige Bedeutung für die Rechtssicherheit des öffentlichen Raumes in Frankfurt. Für eine effektive Strafverfolgung wurden bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt bereits vor einigen Jahren die Sonderdezernate ,Taschen- und Trickdiebstahl‘ sowie ,Rohheitsdelikte im Bahnhofsgebiet‘ eingerichtet. Die Grundlage für eine konsequente Verfolgung von Diebstahl, Körperverletzungsdelikten sowie Nötigung und Bedrohung ist damit gelegt. Ergänzend wurde ein täglicher Haftdienst etabliert, sodass die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in diesen Bereichen eine effektive Haftsachbearbeitung gewährleisten können“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Bei der Beweissicherung kommen der Amtsanwaltschaft die seitens der Bundes- und Landespolizei installierten Videoüberwachungsanlagen zugute. Dank der hierdurch möglichen Beweissicherung ist ein deutlicher Anstieg der Aufklärungsquote und eine zeitnahe strafrechtliche Sanktionierung zu verzeichnen.“
Sonderstellung der Amtsanwaltschaft Frankfurt
Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main nimmt als eigenständige Amtsanwaltschaft in Deutschland eine Sonderstellung ein. Lediglich in Berlin wird die Amtsanwaltschaft ebenfalls als eigenständige Behörde geführt. Im Übrigen ist die Amtsanwaltschaft organisatorisch in die jeweils landgerichtliche Staatsanwaltschaft eingegliedert. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt ist im Landgerichtsbezirk Frankfurt für weite Bereiche der Bearbeitung der mittleren und kleinen Kriminalität zuständig. Die hessischen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte müssen sich zuerst im Beruf des Rechtspflegers bewährt haben, bevor sie eine strafrechtliche Spezialausbildung mit Abschlussexamen absolvieren. Seit einigen Jahren werden in Hessen auch Volljuristinnen und Volljuristen als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes für den Amtsanwaltsdienst eingestellt.
Im Gespräch mit der Leiterin der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwältin Dr. Patricia Wüllner, und Vertretern der örtlichen Gremien tauschte sich der Justizminister über weitere aktuelle Themen der Behörde und die künftigen Herausforderungen in der Justiz aus. „Es ist mir wichtig, den kurzen Draht zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu pflegen. Ich bin sehr dankbar über den erkenntnisreichen Austausch mit der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. Vor allem aber möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main für ihren tagtäglichen Einsatz, den sie für die hessische Justiz leisten, meinen besonderen Dank aussprechen. Dies gilt auch und in besonderem Maße für Frau Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Saltani, die bis in das Jahr 2018 an der Spitze der Amtsanwaltschaft Frankfurt stand und Frau Oberstaatsanwältin a.D. Stefanie Bähr-Fichtner, die danach für über drei Jahre die Behörde interimsweise leitete und sich außerordentlich verdient um die Amtsanwaltschaft Frankfurt gemacht hat“, sagte der Justizminister abschließend.