Davon gehen 182.000 Euro in die Opfer- und Zeugenberatung und 14.000 Euro in den Täter-Opfer-Ausgleich, die der Verein anbietet. „Die Wiesbadener Hilfe leistet einen bedeutenden Beitrag für die hessische Justiz. Hier erhalten Zeugen und Opfer kompetente Beratung von professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Beim Täter-Opfer-Ausgleich treten sie als Vermittler auf, berücksichtigen dabei die Interessen der Opfer und zeigen dem Täter die Folgen seines Handelns auf“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Der Rechtsstaat sendet mit den Opferhilfevereinen ein ganz besonderes Zeichen aus: Wir lassen sie nicht allein. Für die wertvolle Arbeit danke ich der Wiesbadener Hilfe und habe ich ihnen heute ausgesprochen gerne die beiden Förderbescheide überreicht.“
Im Sommer 1992 wurde der Verein "Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.", kurz WIESBADENER H!LFE, ins Leben gerufen. Nach dem erfolgreichen Verlauf des Modellprojektes "Hanauer Hilfe e.V." war dies die zweite Einrichtung für die professionelle Beratung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen in Hessen.
Flächendeckende Unterstützung für Betroffene
Hessen verfügt über ein flächendeckendes Netzwerk an Opferhilfevereinen. Sie beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen kostenlos. Zu den Hilfsangeboten im Rahmen des Opferschutzes gehört auch das flächendeckende Netz an Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im allgemeinen Strafrecht. Beim TOA soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt werden. Außerdem wird dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden verdeutlicht. Dies soll durch eine mit Hilfe eines Vermittlers getroffene verbindliche Vereinbarung zwischen Opfer und Täter erreicht werden. „Mithilfe eines Vermittlers wird der Konflikt zwischen Täter und Opfer auf eine einvernehmliche Weise geregelt. Dies trägt zu einer gerechten und menschlichen Strafrechtspflege bei“, so Justizminister Christian Heinz.
Im Jahr 2024 haben die acht hessischen Opferhilfevereine mit 3.779 Personen insgesamt 172 Personen mehr als im Vorjahr beraten. Dies entspricht einer Steigerung um 4,8 Prozent. Auch die Anzahl der Fälle sind im Vergleich zum Vorjahr (2023: 2.874 Fälle) mit nunmehr 3.099 Fälle um 7,8 % deutlich gestiegen (plus 225 Fälle).