Staatssekretärin Tanja Eichner und Präsident des Finanzgerichts Michael Knab stehen vor dem Schild des Hessischen Finanzgerichts

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

„Wir kommen auf dem Weg zur digitalen Justiz weiter voran.“

Staatssekretärin Tanja Eichner hat sich bei ihrem Besuch im Hessischen Finanzgericht in Kassel an diesem Freitag hoch erfreut über die dortige Einführung der E-Akte gezeigt. „Mit dem Hessischen Finanzgericht sind nun grundsätzlich alle hessischen Fachgerichte auf die führende E-Akte umgestellt. Die hessische Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten nun mit der E-Akte. Das freut mich sehr und zeigt: Wir kommen auf dem Weg zur digitalen Justiz weiter voran“, sagte die Staatssekretärin bei ihrem Besuch. Einzige Ausnahme bilde noch das Arbeitsgericht in Wiesbaden, so Eichner, bei dem aufgrund einer bundesweiten Zuständigkeit für Baukassenverfahren eine Sondersituation besteht. Bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden sei die Umstellung auf die E-Akte für Herbst 2024 geplant. „Herzlichen Dank an alle Beteiligten für diese große Aufgabe. Der Umstellungsprozess ist am Anfang für alle Beschäftigten eine große Herausforderung. Aber sie lohnt sich, wie mir die Besuche bei Gerichten zeigen, die schon seit einigen Monaten umgestellt sind und bei denen die Arbeit mit der E-Akte mittlerweile routiniert von der Hand geht“, ergänzte Eichner.

Die E-Akte wurde beim Hessischen Finanzgericht zunächst rund vier Monate pilotiert und nach Gremienzustimmung dort zum 1. Juni 2024 als führende Akte angeordnet. „Die Einführung der E-Akte ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung des Hessischen Finanzgerichts und wird von den Beschäftigten des Gerichts mit großer Umsicht sowie konstruktiv getragen. Dass das Hessische Finanzgericht und seine Beschäftigten der Digitalisierung seit jeher offen und auch mit technischem Sachverstand gegenübertreten, hat nicht nur die erfolgreiche Pilotierung der E-Akte gezeigt. Das Finanzgericht führt unter anderem bereits seit 20 Jahren gerichtliche Videoverhandlungen durch“, ergänzte der Präsident des Finanzgerichts Michael Knab.

Viele Vorteile durch die E-Akte

„Die E-Akte bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht eine parallele Bearbeitung der Gerichtsakten durch Serviceeinheit und Richter oder gar ein ganzes Richterkollegium, verkürzt Postlaufzeiten und macht unsere Justizarbeitsplätze durch mehr Homeofficemöglichkeiten attraktiver. Die E-Akte bildet außerdem die Grundlage für den künftigen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz, die die Beschäftigten bei ihrer Arbeit noch besser unterstützen- und Prozesse beschleunigen werden“, sagte die Staatssekretärin.

Neben der Einführung der E-Akte nutzte die Staatssekretärin den Besuch, um sich mit dem Präsidenten und den örtlichen Personalvertretungen über aktuelle Themen der Finanzgerichtsbarkeit auszutauschen.

Die Bilder vom Besuch der Staatssekretärin stehen im Laufe des Tages auf justizministerium.hessen.de für Sie bereit.