Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Zu den Forderungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Justizminister Roman Poseck zu den Forderungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann nach einem „grundlegenden Mentalitätswechsel in der öffentlichen Verwaltung“:

„Die Äußerungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann irritieren. Sie sind ein Ablenkungsmanöver. Eine moderne und bürgernahe Verwaltung ist wichtig. Den Schlüssel für den dringend benötigten Abbau von Bürokratie hält aber die Politik in der Hand. Es ist ihre Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Verwaltungsverfahren schneller und effizienter durchgeführt und Unternehmen sowie Bürger entlastet werden. Eine Forderung gegenüber der Verwaltung, fünfe gerade sein zu lassen, wie sie der Bundesjustizminister nun erhoben hat, ist fehl am Platz. Sie ist sogar gefährlich, weil sie im Widerspruch zur Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und damit einer tragenden Säule unseres Staates steht.

Die Bilanz der Ampel-Bundesregierung in Sachen Bürokratieabbau ist nach zwei Jahren deutlich negativ. Einen größeren Wurf beim Bürokratieabbau sind Bundesregierung und Bundesgesetzgeber bislang schuldig geblieben. Zaghafte Versuche, in einzelnen Bereichen Aufwand zu reduzieren, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ampel-Regierung seit ihrem Amtsantritt ein deutliches Mehr an Bürokratie verursacht hat. Gerade auf die Unternehmen kommen immer neue Belastungen zu. Beispielhaft seien das Hinweisgeberschutzgesetz, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Lieferkettenrecht genannt. Die Bundesregierung versäumt es, sich auf europäischer Ebene gegen eine Mehrbelastung der Wirtschaft zu stemmen. Daneben erzeugen überschießende Umsetzungen in das nationale Recht zusätzliche Belastungen der deutschen Unternehmen. Diese werden im internationalen Wettbewerb benachteiligt.

Daneben hat die Ampel-Regierung auch die Aufwände in den Gerichtsverfahren in den vergangenen zwei Jahren erhöht und nicht reduziert. Dringend benötigte Entlastungen der Gerichte bei Massenverfahren oder im Ordnungswidrigkeitenrecht sind bislang nicht vorangekommen. Stattdessen werden Projekte, die einen erheblichen Zusatzaufwand für die Gerichte bedeuten, wie beispielsweise die Dokumentation der Hauptverhandlung, mit Hochdruck betrieben.

Was wir jetzt brauchen, ist eine Entlastungsoffensive aus einem Guss – für die Bürger, für die Unternehmen, für die Verwaltung und für die Justiz. Hierzu bedarf es eines entschlossenen Gesetzgebers und nicht einer Verwaltung, die Gesetze nur halbherzig anwendet.“