Asylfact

Im Rahmen der Ausländer-, Asyl- und Auslieferungsverfahren kommt der Sachverhaltsaufklärung der Gerichte und im Zusammenhang hiermit dem gezielten Zugriff auf Informationsquellen unterschiedlichster Art eine besondere Bedeutung zu. Dies um so mehr, als der historische Hintergrund, die aktuelle innenpolitische Lage sowie die Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen sind. Die im deutschen Rechtssystem aus dem Grundsatz der Amtsermittlungspflicht resultierende genaue gerichtliche Überprüfung der persönlichen, wegen der Dauer der Verfahren oft weit zurückliegenden Verfolgungsschicksale, aber auch die Klärung der Verfolgungssicherheit in den Staaten, über die der Fluchtweg führt, oder die rechtsstaatliche Situation in Ländern, in denen eine Auslieferung stattfinden soll, erfordert eine umfassende Sammlung und Verarbeitung von Dokumenten.

Diesem Zweck dient die Informations- und Dokumentationsstelle für Asyl- und Ausländerverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (im Nachfolgenden kurz IuD), die 1981 zunächst für die in Hessen anfallenden Ausländer- und Asylverfahren eingerichtet wurde. Seit 1991 wird sie auch von außerhessischen Verwaltungsgerichten in Anspruch genommen. Zusätzlich nutzen diverse Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften in Auslieferungsverfahren die IuD inzwischen ebenso wie verschiedene Sozialgerichtsbarkeiten in Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die grundsätzliche Aufgabe und Funktion der IuD besteht darin, politische und sozio-ökonomische Daten und Informationen über die Herkunfts-, Transit- und Zufluchtsländer der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu sammeln, dokumentarisch aufzubereiten und über die eigene Datenbank „asylfact“ zugänglich zu machen.

Die größte Abteilung der IuD bildet die nach Staaten chronologisch sortierte „Medien“-Dokumentation mit Materialien aus Presse, Funk, Fernsehen und Internet. Beginnend mit Mai 1990 werden diese Dokumente voll verschlagwortet in „asylfact“ angelegt. Ab November 2015 sind sie als pdf-Dateien volldokumentiert.

Die nach demselben System geordnete „Auskünfte“-Dokumentation bildet die zweite Abteilung der IuD. Hier finden sich unter anderem die Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes und anderer Behörden, Protokolle gerichtlicher Zeugen- und Sachverständigenaussagen, Gutachten einschlägiger Wissenschaftler oder wissenschaftlicher Institute, Einzelauskünfte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen sowie Artikel aus Fachpublikationen. Beginnend mit September 1989 werden diese Materialien vollständig EDV-mäßig ausgewertet. Seit Mitte 2001 werden sie zusätzlich eingescannt und sind somit in „asylfact“ volldokumentiert.

Nach Verhandlungen zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und anderen Justizverwaltungen über die außerhessische Nutzung der IuD gegen Kostenbeteiligung wurden Verträge mit verschiedenen Bundesländern abgeschlossen. So konnte zum einen eine einheitliche Versorgung der entsprechenden Gerichtsbarkeiten und Dienststellen mit allen wichtigen Informationen gewährleistet und zum anderen die Kosten für Personal, Ausstattung und Serviceleistungen der IuD, die vorher ausschließlich beim Land Hessen lagen, auf weitere, von deren Arbeit profitierende Nutzer verteilt werden.

Die mit ihren diversen Funktionen konkret an den Bedürfnissen der richterlichen Arbeit ausgerichtete Datenbank „asylfact“ ermöglicht es den vertraglich Berechtigten jederzeit und von jedem Ort mit Hilfe eines Benutzernamens und eines Kennwortes über das Internet (http://www.asylfact.justiz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) unmittelbar auf den Dokumentenbestand der IuD zuzugreifen.