Kraft ihres Amtes:
Institution | Funktion | Einkünfte/Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Fachbeirat HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft | Mitglied | keine Einkünfte/Entschädigung |
Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder | Stv. Mitglied | keine Einkünfte/Entschädigung |
Nicht Kraft ihres Amtes:
Institution |
Funktion |
Einkünfte/Entschädigung pro Jahr |
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Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) | Vorstandsmitglied | keine Einkünfte/Entschädigung |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.