Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei spezialisierten Wirtschaftssenaten, an denen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung und bei Wunsch der Parteien auch auf Englisch verhandelt werden können. Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court Frankfurt, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor den spezialisierten Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Am Landgericht Frankfurt am Main sind drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern als Commercial Chambers eingerichtet.
Die Verfahren werden erstinstanzlich von hochqualifizierten, unabhängigen Richterinnen und Richtern – auf Wunsch der Parteien auch in Englisch – geführt und entschieden. Die Richterinnen und Richter (insgesamt elf Richterinnen und Richter des Commercial Court und sieben Richterinnen und Richter der Commercial Chambers) verfügen über mehrjährige und zum Teil auch internationale Erfahrung in den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten beziehungsweise Vorerfahrungen im Wirtschaftsrecht aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit.