Nach einem Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen mit einer Vielzahl von zu regelnden Angelegenheiten des Verstorbenen befassen. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch ein Erbschein erforderlich. Die nachfolgenden Informationen sollen dazu dienen, typische Problemstellungen und Fragen rund um den Erbschein zu beleuchten und so bei dem oftmals noch gänzlich unbekannten Antragsverfahren zu unterstützen.
Ein Erbschein kann beispielsweise benötigt werden, wenn die Bank des Verstorbenen einen solchen fordert oder kein von einem Notar beurkundetes Testament vorhanden ist. Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbe. Ihm kann entnommen werden, wer Erbe geworden ist und ob der Erbe gegebenenfalls in seinem Erbrecht Beschränkungen unterliegt. Der Erbschein begründet also nicht die Erbschaft, sondern dient lediglich als Nachweis für die bereits mit dem Todesfall eingetretene Erbfolge. Ein Erbschein ist zudem nicht immer erforderlich und wird auch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag erstellt.
Erbscheine werden von dem Amtsgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (dies ist häufig der letzte Wohnort) des Verstorbenen (Erblasser) ausgestellt und können bundesweit persönlich bei den Amtsgerichten und Notaren beantragt werden.
Wir haben für Sie ein Informationsangebot erstellt, das Ihnen die Vorbereitung der Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins bei einem Nachlassgericht in Hessen erleichtern soll.