Das Hessische Ministerium der Justiz übt die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über alle Vollzugseinrichtungen aus.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Justizvollzugseinrichtungen sind dem Vollstreckungsplan des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu entnehmen.
Bei einer Durchschnittsbelegung der hessischen Vollzugsanstalten mit ca. 4.200 Gefangenen bei rund 5.400 Haftplätzen sind gegenwärtig rund 3.000 Bedienstete (Juristen, Verwaltungsbeamte, Psychologen, Ärzte und Psychiater, Pfarrer, Lehrer, Sozialarbeiter und Bedienstete des allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienstes), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Trägern der schulischen und beruflichen Bildung, der Ausländer-, Drogen- und AIDS-Beratung sowie zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Aufgabe der Resozialisierung der Straffälligen und der Gewährleistung der Sicherheit des Vollzugs befasst.
Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten erfolgt im H.B. Wagnitz-Seminar in WiesbadenÖffnet sich in einem neuen Fenster, dem Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug.