Das Bundesjustizministerium (BMJV) möchte den Stalking-Paragrafen (§ 238 StGB) erneut reformieren, um besseren Opferschutz und eine konsequentere Verfolgung der Täter zu erreichen. Der erst im Jahr 2017 neugefasste Stalking-Tatbestand war ein wichtiger Etappensieg für die Opfer, zeigte aber bei der Anwendung in der Praxis Schwierigkeiten auf – oft zu Lasten der Betroffenen. Nun legt die Bundesjustizministerin einen Gesetzesentwurf zur effektiveren Nachstellung von Stalkern und zur besseren Erfassung des Cyberstalkings vor.
Besserer Opferschutz und konsequentere Verfolgung der Täter
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Ich begrüße, dass die Bundesjustizministerin den Stalking-Paragrafen verschärfen will, um Betroffene, die terrorisiert, verfolgt oder anderweitig belästigt werden, besser zu schützen. Dabei wurde auch meine Forderung aufgegriffen, die besonders hartnäckigen Täter bei schwerwiegenden Nachstellungen härter zu bestrafen. Mit der Gesetzesänderung werden die Möglichkeiten zur Anordnung von Untersuchungshaft zudem ausgeweitet, was die Täter schneller hinter Gittern bringt und die Opfer früher und effektiver schützt.“
Auch weitere Formen des Online-Stalkings sollen im Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Tatbestand des Online-Stalkings ist bereits jetzt strafbar (§ 238 StGB), es wird jedoch klargestellt, dass sich Täter die sich beispielsweise über Spionage-Apps Zugang zu E-Mail- oder Social-Media-Konten der Betroffenen verschaffen und sie damit einschüchtern, strafbar machen. „Damit senden wir ein wichtiges Signal, denn das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier müssen die Täter zur Verantwortung gezogen und die Opfer geschützt werden. Allerdings müssen den Ermittlungsbehörden notwendige Werkzeuge in die Hand gegeben werden, um die Täter identifizieren zu können. Nachdem gescheiterten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität besteht hier Nachholbedarf“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend.
Die Verurteilungen wegen Nachstellung (strafbarem Stalking) nach § 238 StGB sind in Hessen zwischen 2015 und 2019 angestiegen. So gab es 2015 fünf Verurteilte, davon vier Männer und eine Frau sowie 2019 18 Personen, alle männlich, die wegen Stalkings verurteilt wurden.