Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Das Gesetz sieht insbesondere Strafverschärfungen bei Taten „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ und dem Besitz von Kinderpornografie vor. Für diese Taten gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr vor und sie sind damit zu Verbrechen heraufgestuft worden. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte heute das Gesetz: „Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen, das schon lange überfällig war. Bereits seit 2014 fordere ich Strafschärfungen und weitere Maßnahmen in diesem Bereich. Leider haben erst die entsetzlichen Missbrauchstaten von Münster, die im Sommer 2020 bekannt wurden für ein Umdenken von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geführt.“
Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann lobte auch die Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie: „Bereits seit Jahren habe ich auch für eine Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornografie gekämpft, denn dieser ist zu niedrig. Wenn sich eine Person im Internet kinderpornografisches Material besorgt, war der Strafrahmen für dieses Verhalten geringer als bei einem einfachen Ladendiebstahl. Ein geringer Strafrahmen grenzt aber auch die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich ein. Die Folge ist, dass sich Konsumenten mit etwas Grundwissen nahezu gefahrenlos Kinderpornografie verschaffen konnten.“
Gesetz muss effektiv angewandt werden
„Dennoch reicht auch dies noch nicht aus. Zur effektiven Anwendung des Gesetzes fordere ich bessere Ermittlungswerkzeuge für die Behörden. Ich fordere, dass endlich die ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung wiedereingesetzt wird. Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Gerade dort wird kinderpornografisches Material in Mengen angeboten. Unsere Ermittler haben häufig große Schwierigkeiten, die Täter zu ermitteln, wenn diese im Internet keine Informationen von sich preisgeben. In diesen Fällen ist der digitale Fußabdruck häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen. Es ist völlig unbefriedigend, dass ohne die Verkehrsdatenspeicherung ausschließlich die Täter geschützt werden und nicht die Opfer“, so Eva Kühne-Hörmanns abschließender Appell.