Vollzugseinrichtungen
Das Hessische Ministerium der Justiz übt die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über alle Vollzugseinrichtungen aus.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Justizvollzugseinrichtungen sind dem Vollstreckungsplan des Landes Hessen zu entnehmen.
Bei einer Durchschnittsbelegung der hessischen Vollzugsanstalten mit ca. 4.700 Gefangenen bei rund 5.800 Haftplätzen sind gegenwärtig rund 2.800 Bedienstete (Juristen, Verwaltungsbeamte, Psychologen, Ärzte und Psychiater, Pfarrer, Lehrer, Sozialarbeiter und Bedienstete des allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienstes), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Trägern der schulischen und beruflichen Bildung, der Ausländer-, Drogen- und AIDS-Beratung sowie zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Aufgabe der Resozialisierung der Straffälligen und der Gewährleistung der Sicherheit des Vollzugs befasst.
Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten erfolgt im H.B. Wagnitz-Semiar in Wiesbaden, dem Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug.