Justizminister Poseck mit Dr. Alexander Seitz, Justizstaatssekretärin Eichner und einer weiteren Frau in einem Saal vor Flaggen. Dr. Seitz hält die Ernennungsurkunde in Händen, alle lächeln in die Kamera.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Alexander Seitz zum neuen Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main ernannt

Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat Dr. Alexander Seitz zu seinem Nachfolger als neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ernannt. Der derzeitige Präsident des Hessischen Landessozialgerichts hat heute in Wiesbaden seine Ernennungsurkunde erhalten. Er wird sein neues Amt am 17. Juli 2023 antreten. Er folgt damit auf Roman Poseck, der das Amt über mehr als 10 Jahre vom 1. Mai 2012 bis zu seiner Ernennung zum Hessischen Minister der Justiz am 31. Mai 2022 innehatte.

Justizminister Roman Poseck führte in einer kleinen Feierstunde im Rahmen der Aushändigung der Ernennungsurkunde aus:

„Lieber Herr Seitz, es ist mir eine große Freude, Sie zum neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts zu ernennen. Mit Ihnen gewinnt das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen einen hochkarätigen Richter und Verwaltungsfachmann, der in den vergangenen Jahren herausragende Führungskompetenz und eine große Verwendungsbreite unter Beweis gestellt hat.

Ihr beruflicher Lebensweg ist beeindruckend und spiegelt Ihre vielfältigen Erfahrungen wider. Sie waren über viele Jahre im Hessischen Ministerium der Justiz tätig und dort in der Zentralabteilung als stellvertretender Abteilungsleiter insbesondere für alle richterlichen Personalangelegenheiten zuständig. In der Hessischen Staatskanzlei leiteten Sie anschließend ab 2012 die Abteilung Zentrale Angelegenheiten und seit Januar 2013 zusätzlich noch die Abteilung Recht und Verfassung.

Im November 2018 wurden Sie zum Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts ernannt. Sie haben damit ein anderes hessisches Obergericht seit fast fünf Jahren erfolgreich geleitet. Als oberster Richter der hessischen Sozialgerichtsbarkeit haben Sie die Digitalisierung in den vergangenen Jahren wesentlich vorangetrieben. Die Sozialgerichtsbarkeit gilt heute als digitaler Vorreiter und arbeitet seit dem 1. Juni dieses Jahres hessenweit an allen Gerichten mit der führenden elektronischen Akte. Dieser Transformationsprozess war und ist noch immer eine große Herausforderung. Ihnen ist es außergewöhnlich gut gelungen, die Bediensteten in den unterschiedlichen Laufbahnen zu motivieren und bei dem Umstellungsprozess zu unterstützen. Dank Ihres herausragenden Engagements und Ihrer Wirkungskraft ist es gelungen, das Landessozialgericht sowie die gesamte hessische Sozialgerichtsbarkeit zu modernisieren und damit auch die Attraktivität der Arbeitsplätze für Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen erheblich zu steigern.

Mit Ihrer äußerst kompetenten und sympathischen Art haben Sie sich in der gesamten hessischen Justiz und auch über die Landesgrenzen hinweg Anerkennung, Respekt und Vertrauen verschafft.

Als Präsident des Landessozialgerichts haben Sie auch umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsprechung an einem Obergericht und in der Leitung eines Senates sammeln können. Seit 2018 haben Sie den Vorsitz im 1. Senat des Landessozialgerichts mit einer Spezialzuständigkeit für das Krankenversicherungsrecht und das Recht der Opferentschädigung bei Gewalttaten inne. 

Sie haben in Ihrer Karriere eindrucksvoll bewiesen, dass Sie Veränderungsprozesse erfolgreich abschließen und dabei auch immer die Belange der Bediensteten im Blick behalten. Diese Eigenschaften sind ideale Voraussetzungen für Ihre neue Tätigkeit als Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt. Für Ihre neuen Aufgaben und Herausforderungen als oberster Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit wünsche ich Ihnen viel Ausdauer, Erfolg und Kraft.“

„An dieser Stelle möchte ich mich ganz ausdrücklich auch bei der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Ruth Römer bedanken, die das Oberlandesgericht nach meinem Weggang über einen Zeitraum von einem Jahr in herausragender Weise geleitet hat“, erklärte der Minister abschließend.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das drittgrößte Oberlandesgericht in Deutschland. Es ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen. Neben der Rechtsprechung nimmt es als Mittelbehörde viele Verwaltungsaufgaben wahr. Der Hauptsitz des Oberlandesgerichts ist in Frankfurt. Außensenate sind in Darmstadt und Kassel eingerichtet. Aktuell sind am Oberlandesgericht 163 Richterinnen und Richter sowie rund 290 weitere Bedienstete tätig.

Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts umfasst das gesamte Bundesland Hessen. Neun Landgerichte und 41 Amtsgerichte gehören zum Bezirk.

Lebenslauf

Dr. Alexander Seitz wurde am 9. März 1967 in Frankfurt am Main geboren.

Nach dem Abitur an der Main-Taunus-Schule in Hofheim im Taunus machte er von 1986 bis 1988 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Nassauischen Sparkasse, woran sich der Zivildienst bis 1990 anschloss.

Von 1990 bis 1993 studierte er Rechtswissenschaften in Mainz und legte im Sommer 1994 seine erste juristische Staatsprüfung ab.

Zwischen 1993 und 1996 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität in Mainz.

Ab 1995 absolvierte er in Rheinland-Pfalz sein Referendariat, das er im Mai 1998 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung beendete, wobei er bereits im Jahr 1996 erfolgreich seine Promotion abschloss. Der Titel der wertpapierrechtlichen Dissertation lautete: „Namensschuldverschreibungen des Kapitalmarktes“.

In der Zeit von 1998 bis 1999 arbeitete er als Rechtsanwalt in Koblenz, bis er im Oktober 1999 zur hessischen Justiz – als Richter auf Probe am Amtsgericht Eltville und am Landgericht Wiesbaden – wechselte.

Von März 2001 bis März 2012 war er im Hessischen Ministerium der Justiz tätig.

Im Oktober 2002 war er für zwei Monate an den Hessischen Landtag als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Untersuchungsausschuss 15/3 abgeordnet.

Im November 2007 wurde Herr Seitz zum stellvertretenden Leiter der Personalabteilung (Abteilung Z) im Justizministerium ernannt. Er war in dieser Funktion unter anderem für alle richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personalangelegenheiten, insbesondere Einstellungs- und Beförderungsverfahren, zuständig.

Im März 2012 wechselte Herr Dr. Seitz in die Hessische Staatskanzlei. Dort übernahm er als Ministerialdirigent die Leitungen der Abteilungen für Zentrale Angelegenheiten und für Recht und Verfassung.

Dr. Alexander Seitz ist seit dem 01.11.2018 Präsident des Hessischen Landessozialgerichts mit Sitz in Darmstadt.

Er ist verheiratet und hat drei Kinder.