Justizminister Roman Poseck hat Daniel Kämmerer offiziell in sein Amt als Präsident des Landgerichts Kassel eingeführt.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Amtswechselfeier am Landgericht Kassel

Justizminister Roman Poseck hat heute Daniel Kämmerer offiziell in sein Amt als Präsident des Landgerichts Kassel eingeführt. Er hat sein Amt am gestrigen 1. Juni angetreten. Den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Kassel, Albrecht Simon, hat der Minister feierlich verabschiedet und seine Amtszeit gewürdigt. Herr Simon ist altersbedingt am Vortag in den Ruhestand getreten.

„Sehr geehrter Herr Simon, nach über 40 Jahren in der hessischen Justiz haben Sie zum 31. Mai 2023 Ihren Ruhestand angetreten. Sie haben in den vier Jahrzehnten verschiedene Ämter in der hessischen Justiz bekleidet und unterschiedliche Stationen wahrgenommen. Sie studierten Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und in München und absolvierten 1986 die zweite juristische Staatsprüfung. Daraufhin waren Sie als Richter an den Landgerichten Frankfurt am Main und Gießen sowie am Amtsgericht Königstein tätig. Im Jahr 1990 wurden Sie zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main im Jahr 2001 und einer Vorsitzendenstelle am Landgericht Frankfurt am Main wurden Sie 2008 Vizepräsident des Amtsgerichts Darmstadt. Rund zwei Jahre später zog es Sie wieder zurück nach Frankfurt, und Sie konnten vier Jahre als Vizepräsident des Landgerichts Frankfurt am Main wirken. Seit November 2014 haben Sie das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kassel innegehabt. Hier haben Sie die Pilotierung der elektronischen Akte und die Umstellung aller Zivilkammern auf die elektronische Akte koordiniert. Lieber Herr Simon, vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihr unermüdliches Engagement für die hessische Justiz. Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute und Gesundheit“, führte Justizminister Roman Poseck anlässlich der Verabschiedung von Herrn Simon aus.

„Es freut mich sehr, dass wir mit Herrn Kämmerer einen erfahrenen und kompetenten Nachfolger gefunden haben, der nahtlos das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kassel am 1. Juni übernommen hat. Sie haben in Bayern Rechtswissenschaften studiert und 1998 Ihre zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Im Anschluss daran absolvierten Sie ein Traineeprogramm bei der Landesbank Baden-Württemberg. Von 2000 bis Ende 2002 waren Sie Rechtsanwalt bei der Kanzlei Clifford Chance Pünder. 2003 wurden Sie Proberichter am Landgericht Wiesbaden und am Amtsgericht Gießen. Im November 2004 folgte eine Abordnung an die Hessische Staatskanzlei als Büroleiter des damaligen Staatsministers für Bundesrats- und Europaangelegenheiten Jochen Riebel und die Lebenszeiternennung als Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Vier Jahre später wurden Sie Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main und 2015 Vizepräsident des Landgerichts Limburg an der Lahn. Etwa ein Jahr später wurden Sie an das Hessische Ministerium der Justiz als stellvertretender Leiter der Abteilung Justizvollzug abgeordnet. Mit der Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Kassel folgt nun eine weitere Station in Ihrem Lebenslauf. Für die neue Aufgabe wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg. Ich bin überzeugt davon, dass der Landgerichtsbezirk Kassel bei Ihnen in den besten Händen sein wird“, erklärte der Minister anlässlich der offiziellen Amtseinführung von Herrn Kämmerer als Präsident des Landgerichts Kassel.

Digitaler Justizstandort Kassel / Elektronische Akte

Der Justizstandort Kassel ist digitaler Vorreiter der hessischen Justiz: Das Landgericht Kassel und das Sozialgericht Kassel arbeiten bereits mit der führenden elektronischen Akte in Zivilverfahren. Auch das Kasseler Verwaltungsgericht hat zum 1. Juni auf die führende E-Akte umgestellt.

„Ich freue mich, dass die Umstellung auf die elektronische Akte an Fahrt aufgenommen hat und die hessische Justiz nach und nach digitaler wird. Die Umstellung macht die Arbeitsabläufe effizienter. Seit gestern hat die komplette hessische Sozialgerichtsbarkeit die führende elektronische Akte. Außerdem wurde gestern das Amtsgericht in Bad Homburg als erstes Amtsgericht auf die führende elektronische Akte umgestellt. In den kommenden Monaten werden die weiteren Gerichte und die Staatsanwaltschaften nach und nach folgen. Ein nächster Meilenstein wird die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte für amtsgerichtliche Zivilverfahren sein, die wir ab Juli 2023 sukzessive vornehmen werden. Dabei können wir auf den guten Erfahrungen aufbauen, die wir unter anderem am Landgericht Kassel gewonnen haben“, so Justizminister Roman Poseck.

Gegen Aufzeichnung der Hauptverhandlung 

Der Justizminister betonte die Notwendigkeit eines Dreiklanges, um die Justiz in eine gute Zukunft zu führen: „An erster Stelle steht für uns die personelle Stärkung der Justiz, die wir mit fast 500 Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 kraftvoll vornehmen. Auch das Landgericht Kassel ist zuletzt deutlich gestärkt worden, zum Beispiel mit zusätzlichen 14 Planstellen für Richterinnen und Richter seit 2017. Weitere positive Impulse werden die fortschreitende Digitalisierung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz setzen. Darüber hinaus bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen, die eine effiziente Verfahrensführung und einen angemessenen Ressourceneinsatz ermöglichen. An dieser Stelle ist der Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Vorschläge zur effizienteren Durchführung von Massenverfahren im Zivilrecht und im Ordnungswidrigkeitenverfahren liegen auf dem Tisch. Sie sollten zeitnah aufgegriffen werden. Im Übrigen ist es kontraproduktiv, die Justiz in dieser Zeit mit weiteren Aufwänden zu belasten. Entlastung ist das Gebot der Stunde. Die Pläne der Bundesregierung zur Aufzeichnung der Hauptverhandlung in Strafsachen gehen daher in eine falsche Richtung. Auf der einen Seite ist der Mehrwert für die Wahrheitsfindung zweifelhaft. Auf der anderen Seite wird der personelle Aufwand erheblich sein. Dies gilt auch für die Tonaufzeichnung, die einen hohen Aufwand bei der Transkription auslösen wird. Hinzu kommen neue rechtliche Zweifelsfragen, die schon jetzt absehbar sind und die weitere Aufwände bewirken werden. Die kritischen Stimmen der Praxis zu dem Vorhaben dürfen nicht übergangen werden“, sagte Justizminister Roman Poseck abschließend.