Justizstaatssekretärin Tanja Eichner steht mit 6 weiteren Personen in einer Reihe.

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Fachambulanz wird mit 740.000 Euro gefördert

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner hat auf ihrer Sommerreise an diesem Montag der Vorsitzenden des Vereins „Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V.“, Susanne Wetzel, die auch Präsidentin des Amtsgerichts Frankfurt ist, einen Förderbescheid über 740.000 Euro überreicht.

„Die Hessische Fachambulanz ist eine wichtige Institution in Hessen, denn sie kümmert sich um die psychotherapeutische Behandlung von bereits verurteilten Straftäterinnen und Straftätern mit dem Ziel, dass sie künftig ein straffreies Leben führen“, sagte die Staatssekretärin und ergänzte: „Damit leistet der Verein einen bedeutenden Beitrag für die Sicherheit in unserem Land und den Schutz der Opfer. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dass wir diesen Einsatz für die Gesellschaft im Jahr 2025 mit 120.000 Euro zusätzlich fördern können, bislang standen jährlich 620.000 Euro für die Arbeit der HeFA bereit. Herzlichen Dank für das besondere Engagement des Vereins!“

Der Verein „Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V.“, der seit dem Jahr 1954 landesweit Projekte und Maßnahmen im Bereich der Straffälligen- und Bewährungshilfe initiiert und fördert, ist seit 2009 Träger des Projekts „Hessische Fachambulanz (HeFA)”. Die HeFA übernimmt für bereits verurteilte Straftäterinnen und Straftäter über die Sozialen Dienste der Justiz in Hessen die Organisation, Durchführung und Finanzierung psychotherapeutischer Interventionen. Die Durchführung entsprechender Therapien erfolgt auf Grundlage von gerichtlichen Auflagen und Weisungen, die im Rahmen der Führungsaufsicht oder der Strafaussetzung zur Bewährung erteilt werden können. Auf diese Weise erhalten verurteilte Personen bei entsprechender Anordnung nach ihrer Entlassung aus der Haft Zugang zu psychiatrischer, psychotherapeutischer oder sozialtherapeutischer Behandlung.

Ziel der Arbeit der HeFA ist die Verhinderung weiterer Straftaten und der Schutz potenzieller Opfer unter anderem durch die gezielte Bearbeitung deliktrelevanter Risikofaktoren. Die Kostenübernahme durch den Träger ist möglich, sofern die Probandin bzw. der Proband die Behandlung nicht selbst finanzieren kann und eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen oder andere Sozialleistungsträger ausscheidet.