Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Forderung nach konsequentem Vorgehen gegen Straftaten sogenannter Klimaaktivisten

Zunächst sind die Strafverfolgungsbehörden aufgerufen, das geltende Strafrecht dezidiert anzuwenden. Strafverschärfungen sind künftig ebenfalls erwägenswert.

Der Hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat heute in Wiesbaden anlässlich der aktuellen Debatte über das strafrechtliche Vorgehen gegen Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“ ausgeführt: „Die Aktionen der Klimaaktivisten ‚Letzte Generation‘ haben eine Dimension erreicht, die ein konsequentes Handeln des Staates erforderlich macht. Blockaden, die unzählige Menschen betreffen und aufgrund der Blockade von Rettungswegen Lebensgefahren auslösen, dürfen nicht hingenommen werden. Zunächst sind die Strafverfolgungsbehörden aufgerufen, das geltende Strafrecht konsequent anzuwenden. Hierfür stehen Delikte von der Nötigung über den Widerstand gegen Einsatzkräfte bis unter Umständen auch zu terroristischen Straftaten zur Verfügung. In Anbetracht des neuen Phänomens mit weiterem Radikalisierungspotential ist es aber auch richtig und notwendig, über Strafverschärfungen zu diskutieren. Mit Strafverschärfungen könnte den besonderen Gefährdungen durch die neue Art von Aktionen zielgenauer begegnet werden. Persönlich kann ich mir zum Beispiel eine Erweiterung der Strafnorm des § 240 StGB oder des § 315 b Abs. 1 Nr. 2, der gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr regelt, vorstellen.

So könnten Straferweiterungen geschaffen werden, die Nötigungen zu Lasten einer großen Anzahl von Menschen oder die mindestens leichtfertige Blockade von Rettungswegen erfassen. Die Zielrichtung von Strafverschärfungen muss es sein, die abschreckendere Wirkung des Strafrechts deutlicher zu machen. Wir müssen alles tun, damit es nicht zu immer weiteren Eskalationen kommt und weitere Menschen beteiligt und sogar lebensgefährlich verletzt werden.“