Der Hessische Landtag hat gestern das Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 (Drucks. 20/9499) verabschiedet. Durch die damit verbundenen Besoldungserhöhungen und -anpassungen sowie die Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen erhöhen sich die Bezüge der hessischen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich. Dies betrifft zum einen künftige Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die dadurch direkt in der jeweils dritten Stufe des Grundgehalts statt wie bisher in der ersten Stufe einsteigen. Zum anderen profitiert ein Großteil der erfahrenen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwalte entsprechend von der Besoldungserhöhung, da er in die jeweils übernächste Stufe übergeleitet wird.
Der Hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck sagte hierzu: „Mit der nun beschlossenen Besoldungserhöhung rückt Hessen im Bereich der R-Besoldung im bundesweiten Ländervergleich auf einen der Spitzenplätze vor. Nicht nur die Einstiegsgehälter erhöhen sich dabei erheblich. Von der verabschiedeten Besoldungserhöhung werden auch rund 60 Prozent der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber in Hessen profitieren. Es freut mich außerordentlich, dass dieser wichtige Baustein zur weiteren Steigerung der Attraktivität der hessischen Justiz als Arbeitgeber nun beschlossen worden ist.“
Anhebung um drei Prozent
Nachdem in Hessen bereits eine Erhöhung der Besoldung in zwei Schritten, zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 1,89 Prozent beschlossen worden war, sieht das nun verabschiedete Gesetz vor, dass zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 die Bezüge unter anderem der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nochmals um jeweils drei Prozent angehoben werden. Durch die Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen und die Überleitung in die jeweils um zwei Stufen höhere Stufe steigen die Bezüge noch einmal deutlich.
Hessen rückt damit bei den Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern bundesweit auf den zweiten Platz vor und verbessert sich insoweit um 11 Ränge. Im Jahresbrutto bleibt es lediglich geringfügig hinter dem Spitzenreiter Bayern zurück. Der bundesweite Mittelwert der Besoldung wird dabei deutlich und zwar um 2.235 € im Jahr überschritten. Auch bei der Besoldung der erfahrenen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kommt Hessen auf einen der vorderen Plätze im Ländervergleich. Im Endgehalt steht Hessen zukünftig auf Platz 5; der jährliche Mittelwert der Bundesländer wird um 1.765 € übertroffen.
Umfangreiches Stellen- und Maßnahmenpaket
„Nachdem mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 fast 500 neue Stellen für die hessische Justiz geschaffen worden sind, gilt es, diese nun zeitnah und qualifiziert zu besetzen. Mit allein 100 Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird die hessische Justiz erheblich verstärkt. Durch das umfangreiche Stellen- und Maßnahmenpaket mit weiteren Bausteinen, wie etwa den veränderten Einstellungsvoraussetzungen (Notenquorum), dem Modell der „AssessorBrücke“, mit der Volljuristinnen und -juristen die Wartezeit bis zur Einstellung in den Richter- und Staatsanwaltsdienst überbrücken können, sowie den neuen Formaten zur Nachwuchsgewinnung wie dem „Tag des Rechtsstaates“, an dem bereits Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Gerichten die Arbeit und die Berufsgruppen der Justiz kennenlernen können, ist die hessische Justiz im Ländervergleich hervorragend für die Zukunft aufgestellt. Wir haben in den letzten Monaten bereits eine Zunahme der Bewerbungen verzeichnen können. Ich bin optimistisch, dass die Verbesserungen in der Besoldung einen weiteren Schub an Bewerbungen auslösen werden. Auch die Einstellungszahlen bewegen sich aktuell bereits auf einem sehr hohen Niveau. Der Richterwahlausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung in der kommenden Woche zum Beispiel mit fast 40 Neueinstellungen befassen können. Wir kommen deutlich voran bei dem Ziel, die hessische Justiz noch besser aufzustellen. Die in Hessen eingeleiteten Maßnahmen sind deutschlandweit einzigartig. Sie sind Teil eines kraftvollen hessischen Pakts für den Rechtsstaat“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.