Justizminister Roman Poseck zu Besuch bei der Opferhilfe Gießen

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Gießener Hilfe e.V. erhält Förderung in Höhe von 220.000 Euro

Hessen verfügt über ein bundesweit vorbildliches und mittlerweile flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Opferhilfevereinen, durch welche Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell beraten werden. Der Gießener Hilfe e.V. unterstützt, begleitet und informiert seit 1994 Opfer, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörige der Geschädigten und hilft bei der Verarbeitung und Bewältigung der Tatfolgen. Das Beratungsangebot ist vertraulich und kostenlos. Arbeitsschwerpunkte der Opferhilfe sind die psychosoziale Prozessbegleitung und der Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht.

„Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird ist nicht allein. Betroffene und ihre Angehörigen müssen von der Gesellschaft und vom Staat bestmöglich unterstützt werden, um körperliche und seelische Verletzungen bewältigen zu können. Der hessischen Landesregierung ist ein wichtiges Anliegen, in dieser Situation zu unterstützen und die Rechte der Opfer weiter zu stärken. Das Land Hessen ist im Bereich der Opferhilfe sehr gut aufgestellt. Wir verfügen über ein vorbildliches Netz an Opferberatungsstellen, die flächendeckend in Hessen engagiert und professionell betrieben wird. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Opferhilfen sind eng mit der Justiz verbunden und gehören an ihren Standorten fest zum Justizangebot dazu. Hierdurch wird die Begleitung der Opfer weiter optimiert“, erklärte der Hessische Justizminister Roman Poseck bei seinem Besuch in dem Verein Gießener Hilfe.

Unterstützung der Opferberatungsstellen

„Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro und seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Vereinen jährlich 1.410.200 Euro zur Verfügung gestellt. Damit erhöht sich die Zuwendungsquote auf circa 75 %, was die Vorstände der Beratungsstellen deutlich entlastet. Zudem zeigt die Erhöhung der finanziellen Mittel, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen. Die Gießener Hilfe erhält für dieses Jahr eine Zuwendung für die Durchführung der Opfer und Zeugenhilfe in Höhe von 175.000 Euro“, so Hessens Justizminister weiter.

Der Opferschutz wird durch die Gießener Hilfe in dreifacher Weise realisiert. Neben der Unterstützung der Opfer von Straftaten im Rahmen der Opfer- und Zeugenberatung bietet die Gießener Hilfe die Begleitung von Zeugen an den Gießener Gerichten sowie den Täter-Opfer-Ausgleich im allgemeinen Strafrecht an. Die Beratung besteht anfänglich oft in einer Krisenintervention, beinhaltet stabilisierende Begleitung und kann eine Unterstützung bei der Verarbeitung des Geschehenen umfassen. Unentbehrlich ist die Kenntnis über die Folgen einer Traumatisierung sowie die Besonderheiten im Umgang mit Traumatisierten.

Das Amtsgericht Gießen verfügt über ein Zeugenzimmer, das sich in der Nähe der Sitzungssäle befindet. Die Zeugenbetreuung erfolgt nach telefonischer Absprache durch die Mitarbeiter der Gießener Hilfe. Mit der Ladung des Amtsgerichts und des Landgerichts wird explizit auf das Angebot der Zeugenbetreuung durch die Gießener Hilfe hingewiesen.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Allgemeinen Strafrecht bei der Gießener Hilfe e.V.

„Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Instrument, um die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Es soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden. Andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden in besonderem Maße verdeutlicht werden. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich schafft somit die Grundlage für ein friedliches Miteinander und dient der Aufarbeitung von Konfliktauslösern, die Grund für die Straftat waren. Das Ergebnis einer Ausgleichsvereinbarung kann eine Entschuldigung, die Rückgabe von Gegenständen oder eine zukünftige Verhaltensvereinbarung sein. Im Fokus steht dabei, dass die Konfliktlösung von allen Beteiligten mitgetragen und akzeptiert wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist also eine sinnvolle Ergänzung der strafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs erhält die Gießener Hilfe e.V. eine projektbezogene Förderung in Höhe von 45.000 Euro“, führte Hessens Justizminister aus.

Die Gießener Hilfe war eine der ersten Beratungsstellen in Hessen, die den TOA im Allgemeinen Strafrecht umgesetzt haben. Durch die Ansiedlung bei der Opferhilfe kann bei der Durchführung des TOA besonders auf die Bedürfnisse der Geschädigten eingegangen werden. Seit 1999 führt die Gießener Hilfe den TOA im Allgemeinen Strafrecht zusätzlich auch für die Zweigstelle Wetzlar der Staatsanwaltschaft Limburg durch.

„Opferberatung und -begleitung sind auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gießener Hilfe ist auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wertvoll. Sie dürfen und sollen bei ihrer Aufgabe parteiisch sein und ganz auf der Seite der Opfer stehen. Die Gießener Hilfe gründet sich auf ein starkes ehrenamtliches Engagement. Ich danke allen Beteiligten hier in der Gießener Hilfe, die sich so leidenschaftlich für die Interessen der Opfer einsetzen“, führte Prof. Dr. Roman Poseck abschließend aus.