Justizminister Christian Heinz hat sich im Bundesrat an diesem Freitag für schärfere Strafen für Geldautomatensprenger eingesetzt. Dazu hatte Hessen einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestellt, der vorsieht, die Mindeststrafe generell auf fünf Jahre anzuheben. Bislang ist lediglich vorgesehen, sie in bestimmten Fällen von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen, etwa bei Gesundheitsschäden der Opfer. „Das, was unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte uns rückmelden, ist eindeutig: Dort, wo die Täter schnell ermittelt werden und der Staat konsequent handelt, sinken die Fallzahlen. Das zeigen die hessischen Erfahrungen: Die Fallzahlen sind bei uns und in anderen Bundesländern rückläufig“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und die Mindeststrafe in bestimmten Fällen erhöht werden soll. Geldautomatensprengungen sind schwerste organisierte Kriminalität. Der Staat muss auch bei der Strafandrohung ein starkes Zeichen setzen.“
Bislang nur sechs Fälle: Rückgang auch im Jahr 2025 abzusehen
Der Justizminister verwies ebenfalls auf die Fallzahlen in Hessen, die im Vergleich zu den Vorjahren stark gesunken seien. „Im Jahr 2025 hatten wir – Stand 22. September - hessenweit lediglich noch sechs Geldautomatensprengungen. Damit zeichnet sich im Jahr 2025 ein erneuter Rückgang der Fallzahlen ab. In der Vergangenheit war Hessen bei Geldautomatensprengungen das zweitmeistbetroffene Bundesland. Der Zahlenrückgang in Hessen ist besonders signifikant. Das ist ein großer Erfolg unserer Strafverfolgungsbehörden, die konsequent und abgestimmt vorgehen. Herzlichen Dank dafür“, sagte der Justizminister. Im Jahr 2024 ist die Anzahl an Geldautomatensprengungen in Hessen bereits erheblich zurückgegangen. Es wurden 24 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst, demgegenüber wurden im Jahr 2023 noch 61 Fälle festgestellt. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2024 zu Sachschäden von insgesamt circa 4,7 Millionen Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 740.000 Euro.
Die Ermittlungen wegen Geldautomatensprengungen werden in Hessen zentral durch die Task-Force-Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Eingreifreserve, in enger Zusammenarbeit mit der BAO effectus der hessischen Polizei geführt. „Die Eingreifreserve bearbeitet in Hessen nahezu alle Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Sprengen von Geldautomaten. Die Erfolge der Task Force sprechen für sich und tragen dazu bei, dass Hessen sicherer wird“, so der Justizminister. Er ergänzte: „Der Kampf gegen Geldautomatensprenger ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sie verteilt sich auf viele Köpfe. Von der Bankenwirtschaft über die Justiz bis hin zur Polizei – alle leisten einen Beitrag.“
International, national und regional agierende Täter und Tätergruppierungen versuchen durch die Sprengung von Geldautomaten an große Mengen Bargeld zu gelangen. Die erbeuteten Geldbeträge werden häufig in den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Weiterverkauf investiert. Überwiegend gehören die Täter von Geldautomatensprengungen kriminellen Organisationen aus den Niederlanden an. Die in Hessen geführten Ermittlungsverfahren lassen zudem seit Jahren eine steigende Professionalisierung der oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen erkennen.