Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Initiative zur Justizministerkonferenz zum Phänomen des Vielklägers

Der hessische Justizminister Roman Poseck hat gestern ein Grußwort anlässlich der Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts in Geisenheim gehalten.

Bei der jährlich stattfindenden Tagung, die in diesem Jahr durch den Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts ausgerichtet wird, tauschen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über aktuelle Themen der Sozialgerichtsbarkeit aus. Dabei stellte der Minister unter anderem die Initiative zum Phänomen des Vielklägers in der Sozialgerichtsbarkeit für die Justizministerkonferenz (Jumiko) am 25. und 26. Mai in Berlin vor.

Die Jumiko-Initiative beschäftigt sich mit dem Problem des Vielklägers in der Sozialgerichtsbarkeit. „Die Gewährleistung eines umfassenden und uneingeschränkten effektiven Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger gehört zu den Kernaufgaben des Rechtsstaates. Die Gerichte müssen allen Rechtssuchenden offenstehen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gefährdet, wenn einzelne Personen eine Masse an Verfahren einreichen, die von vornherein keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Querulatorische Verfahren binden erhebliche personelle Ressourcen in der Justiz, ohne dass mit ihnen ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse verfolgt wird. An einem hessischen Sozialgericht hat beispielsweise ein einziger Kläger 323 erfolglose erstinstanzliche Verfahren und am hessischen Landessozialgericht hat ein einziger Kläger 675 zweitinstanzliche erfolglose Verfahren geführt. Diese Vielzahl an Verfahren belastet die Richterinnen und Richter sowie die Serviceeinheiten und verbraucht erhebliche zeitliche Ressourcen. Um dieses umfassende Problem in den Griff zu bekommen, muss der Bundesgesetzgeber tätig werden. Hessen hat eine Initiative mit dem Vorschlag einer Reform des sozialgerichtlichen Verfahrens zur kommenden Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen am 25. und 26. Mai in Berlin eingereicht. In dieser stellen wir konkrete Reformansätze vor. An der grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips ist, darf nicht gerüttelt werden. Kläger, die diese Kostenfreiheit allerdings ausnutzen und die Gerichte ohne eigene Risiken mit aussichtslosen Klagen fluten, sollten diese aber nicht mehr grenzenlos in Anspruch nehmen dürfen. Hier wäre die Einführung einer Vielklägergebühr ein geeigneter Ansatz“, führte Justizminister Roman Poseck in seinem Grußwort anlässlich des Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte aus.

Einführung einer Vielklägergebühr

In den Verfahren vor den Sozialgerichten müssen private Kläger in der Regel keine Gerichtsgebühr zahlen. Eine Vielklägergebühr würde dann greifen, wenn ein Kläger in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl erfolgloser Verfahren geführt hat. Diese Gebühr müsste der Kläger vorab bezahlen, damit das Gericht überhaupt tätig wird. Wenn er das Verfahren gewinnt, würde ihm die bereits gezahlte Gebühr selbstverständlich zurückgezahlt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Dr. Alexander Seitz, erklärte: „Es ist wichtig, dass das Thema auf die Agenda der Jumiko gesetzt wurde und mit den anderen Ländern besprochen wird. Vielkläger binden mit einer Masse an von vornherein aussichtslosen Verfahren in erheblichem Maße personelle und sachliche Ressourcen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Um Vielkläger zu einem geänderten Prozessverhalten zu bewegen, ist es angezeigt, sie in geringem Umfang an den Kosten der von ihnen geführten Verfahren zu beteiligen, ohne etwas an der generellen Kostenfreiheit des Sozialgerichtsprozesses zu ändern.“

„Es muss dringend ein angemessener Ausgleich zwischen berechtigtem Rechtsschutzinteresse und missbräuchlicher Inanspruchnahme der Sozialgerichte gefunden werden. Die permanente Bearbeitung querulatorischer Verfahren ist weder Anspruch noch Ziel unseres Rechtsstaates. Richterinnen und Richtern fehlt schlicht die Zeit, sich massenhaft um aussichtslose Anliegen zu kümmern“, erklärte Justizminister Roman Poseck abschließend.