Justizminister Roman Poseck besucht die JUKO Marburg

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Jugend- und Konflikthilfe Marburg (JUKO) erhält Förderung

Hessen verfügt über ein bundesweit vorbildliches und mittlerweile flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Opferhilfevereinen, durch welche Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell beraten werden.

Die Jugend- und Konflikthilfe Marburg umfasst alle Angebote und Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, insbesondere die flexiblen ambulanten Erziehungshilfen und Hilfen für junge Straffällige. Darüber hinaus sind die Bereiche Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich, Gewaltpräventionsprojekte und verschiedene Kooperationsprojekte an Schulen, ebenfalls dem Bereich der Jugendkonflikthilfe zugehörig.

„Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird, ist nicht allein. Betroffene und ihre Angehörigen müssen von der Gesellschaft und vom Staat bestmöglich unterstützt werden, um körperliche und seelische Verletzungen bewältigen zu können. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Opfer in dieser Situation zu unterstützen und deren Rechte weiter zu stärken. Das Land Hessen ist im Bereich der Opferhilfe sehr gut aufgestellt. Wir verfügen über ein vorbildliches Netz an Opferberatungsstellen, die in Hessen flächendeckend engagiert und professionell betrieben werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Opferhilfen sind eng mit der Justiz verbunden und gehören an ihren Standorten fest zum Justizangebot dazu. Hierdurch wird die Begleitung der Opfer weiter optimiert“, erklärte der Hessische Justizminister Roman Poseck bei seinem Besuch bei der Jugend- und Konflikthilfe Marburg.

Unterstützung der Opferberatungsstellen

„Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro und seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Vereinen jährlich 1.410.200 Euro zur Verfügung gestellt. Damit erhöht sich die Zuwendungsquote auf circa 75 %, was die die Vorstände der Beratungsstellen deutlich entlastet. Zudem zeigt die Erhöhung der finanziellen Mittel, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen“, so Hessens Justizminister weiter.

In Marburg wird das Projekt Soziales Training – Opferschutz und Prävention der JUKO durch das Hessische Ministerium der Justiz gefördert. Das STOP-Training ist ein Verhaltenstraining für Männer, die häusliche Gewalt gegen ihrer (Ex-)Partnerin ausgeübt haben oder befürchten, dies zu tun. In einer festen Gruppe arbeiten die Teilnehmer mehrere Monate gemeinsam im Kurs an ihrem Gewaltverhalten und daran, alternative Handlungsmöglichkeiten für sich zu entwickeln. Ziel des Trainings ist, dass die Teilnehmer lernen Beziehungskonflikte und –krisen gewaltfrei zu lösen. Damit soll die Sicherheit für die betroffene (Ex) Partnerin erhöht werden. Zum Erreichen des Ziels der Gewaltfreiheit gehört, dass die Teilnehmer sich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen und lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, ihre (Selbst-)Wahrnehmung und Selbstkontrolle steigern sowie kommunikative und soziale Kompetenzen verbessern.

Die JUKO Marburg erhält für die Durchführung des STOP-Projekts im Rahmen der projektbezogenen Förderung jährliche Zuwendungsmittel in Höhe von 30.000 Euro.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Allgemeinen Strafrecht bei der Gießener Hilfe e.V.

„Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Instrument, um die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Es soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden. Andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden in besonderem Maße verdeutlicht werden. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich schafft somit die Grundlage für ein friedliches Miteinander und dient der Aufarbeitung von Konfliktauslösern, die Grund für die Straftat waren. Das Ergebnis einer Ausgleichsvereinbarung kann eine Entschuldigung, die Rückgabe von Gegenständen oder eine zukünftige Verhaltensvereinbarung sein. Im Fokus steht dabei, dass die Konfliktlösung von allen Beteiligten mitgetragen und akzeptiert wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist also eine sinnvolle Ergänzung der strafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs erhält die JUKO eine projektbezogene Förderung in Höhe von 51.000 Euro“, führte Hessens Justizminister aus.

Die JUKO ist die im Landgerichtsbezirk Marburg zuständige Fachstelle für den Täter-Opfer-Ausgleich. Sie wird von den zuständigen Stellen bei Staatsanwaltschaft und Gericht in geeigneten Fällen mit dem Versuch einer außergerichtlichen Regelung (Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs) beauftragt. Der JUKO Marburg wurden im Jahr 2022 194 neue Fälle zugewiesen. Hinzu kam noch die Betreuung von 41 Fällen aus 2021. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 235 Fälle bearbeitet und 195 Fälle abgeschlossen. 40 Fälle stehen zur Bearbeitung in 2023 noch aus.

„Opferberatung und -begleitung sind auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der JUKO ist auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wertvoll. Sie dürfen und sollen bei ihrer Aufgabe parteiisch sein und ganz auf der Seite der Opfer stehen. Ich danke allen Beteiligten hier in der Jugend- und Konflikthilfe Marburg, die sich so leidenschaftlich für die Interessen der Opfer einsetzen“, führte Prof. Dr. Roman Poseck abschließend aus.