Die Abteilung J der HZD ist geschätzter Ansprechpartner der IT-Stelle, wenn es um die Bereitstellung von IT-Produkten und den Betrieb von (Fach-) Anwendungen für die hessische Justiz geht. Die HZD stellt unter anderem die Ausstattung von Justiz- und Funktionsarbeitsplätzen mit Hardware sowie die Bereitstellung von Software und den Betrieb von Verfahren und Systemen in der hessischen Justiz sicher.
Justizminister Roman Poseck erklärte während seines Besuchs bei der HZD: „Die hessische Justiz arbeitet seit vielen Jahren gut mit der HZD zusammen. Daraus sind schon etliche Erfolgsprojekte hervorgegangen, wie beispielsweise die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die seit 2012 im Betrieb ist und mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ihren Sitz hat. Die GÜL stellt den technischen Betrieb der elektronischen Fußfessel sicher, die in Form der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) beispielsweise im Rahmen der Führungsaufsicht und in Form der Elektronischen Präsenzkontrolle (EPK) im Rahmen der Bewährungshilfe zur Untersuchungshaftvermeidung existiert. An ihr partizipieren alle Länder. Die elektronische Fußfessel hat sich bewährt. Ich setze mich daher dafür ein, dass die elektronische Fußfessel auch bei Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes zum Schutz von Frauen Anwendung finden kann. Bei der 94. Justizministerkonferenz habe ich dafür eine Initiative eingereicht, die vergangenen Woche mit großer Mehrheit angenommen wurde. Nun liegt der Ball beim Bundesgesetzgeber.“
Elektronische Akte
„Eines der wichtigsten Digitalisierungsvorhaben der hessischen Justiz ist die Einführung der elektronischen Akte. Für diese steht die HZD als umfassender IT-Dienstleiter in der Justiz bereit und unterstützt bei der Planung und Durchführung. Ich bin zuversichtlich, dass diese Projekte gemeinsam gelingen werden und wir gemeinsam noch weitere Zukunftsprojekte umsetzen werden, um die hessische Justiz noch weiter zu modernisieren“, so der Minister weiter.
„Ich freue mich sehr, dass Justizminister Roman Poseck heute die Gelegenheit hatte, sich auch persönlich unser Technisches Monitoring Center der Elektronischen Fußfessel und das Druck- und Versandzentrums anzuschauen. Wir arbeiten eng zusammen mit der IT-Stelle der Justiz und schaffen gemeinsam eine starke technische Kompetenz“, so Hans-Georg Ehrhardt-Gerst, Leiter der Abteilung J und der HZD-Außenstelle in Hünfeld. „Für die Zukunft werden wir den Fokus auf die weitere Entwicklung des IT-Bebauungsplans der Hessischen Justiz legen. Und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der HZD mit der IT-Stelle der Justiz weiterführen“, ergänzte Hans-Georg Ehrhardt-Gerst, Leiter der Abteilung J und der HZD-Außenstelle in Hünfeld.
Serviceorientierte Weiterentwicklung des Erbscheinsverfahrens auf Grundlage der Online-Terminvergabe
Im August 2022 wurde die von der HZD bereit gestellte technische Plattform zur Online-Terminvereinbarung an den Amtsgerichten Darmstadt und Friedberg erfolgreich gestartet. Diese ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Termine für bestimmte Justizleistungen online zu vereinbaren. Das war zunächst für die Erbausschlagung und die Testamentsrückgabe sowie am Amtsgericht Darmstadt noch zusätzlich den Antrag auf Beratungshilfe für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt möglich. Die Online-Terminvereinbarung wird derzeit auf weitere Gerichte ausgedehnt.
„Im Zeitraum von August 2022 bis April 2023 wurden über 700 Termine für Erbausschlagungen, Testamentsverwahrungen und Testamentsrückgaben sowie für Angelegenheiten der Beratungshilfe online vereinbart. Die Praktikabilität im Arbeitsalltag und die gute Planbarkeit sowie Synergieeffekte werden von allen Seiten positiv hervorgehoben. Seit heute pilotieren wir daher in der hessischen Justiz ein neues Angebot bei der Beantragung eines Erbscheins, das auf einer Erweiterung der bewährten Online-Terminvereinbarung basiert. Mit der Online-Terminvereinbarung können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine für ausgewählte Justizleistungen, zum Beispiel in Nachlasssachen, unkompliziert von zu Hause aus und unabhängig von den Sprechzeiten bei Gericht vereinbaren. Das ab heute bestehende zusätzliche Angebot bei den Amtsgerichten Friedberg und Darmstadt ist ein weiterer Schritt hin zur digitalen Justiz. So werden Wartezeiten vermieden, eine flexiblere Terminplanung ermöglicht und Anreisen zum Gericht auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß begrenzt. Ich bin davon überzeugt, dass das neue Angebot sowohl bei den Bediensteten als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wird. Die serviceorientierte Weiterentwicklung des Erbscheinsverfahrens ist ein vielversprechendes Projekt.“
Einige weitere Digitalprojekte in der hessischen Justiz unter Beteiligung der HZD
Mit der Einführung der digitalen Bezahlplattform e-Payment des Landes Hessen wird die Bezahlung von Dienstleistungen des Landes Hessen elektronisch ermöglicht.
Zur nachhaltigen Sicherung der Qualität der Referendarausbildung, der Verbesserung der IT-Sicherheit der hessischen Justiz sowie der Sicherung datenschutzrechtlicher Belange werden alle hessische Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Dienst-Notebooks inklusive HessenAccess-Zugängen ausgerüstet, weiterhin erhalten alle Referendarinnen und Referendare einen elektronischen Zugang zur ELAN-REF-Plattform, über welchen sie Lerneinheiten absolvieren und an einem Online-Klausurenkurs teilnehmen können. Für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes werden kostenfreie beck-online und Juris-Zugänge zur Verfügung gestellt.
Die Informations- und Dokumentationsstelle für Asyl- und Ausländerverfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden (IuD) ist seit 1981 eingerichtet. Die grundsätzliche Aufgabe und Funktion der IuD besteht darin, politische und sozioökonomische Daten und Informationen über die Herkunfts-, Transit- und Zufluchtsländer der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu sammeln, dokumentarisch aufzubereiten und über die eigene Datenbank „Asylfact“ zugänglich zu machen. Mittlerweile benutzt bereits eine Vielzahl an Bundesländern die Datenbank für ihre Verwaltungsgerichte. Zusätzlich wird die Datenbank von verschiedenen Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften in Auslieferungsverfahren und von verschiedenen Sozialgerichtsbarkeiten in Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwendet. Zuletzt wurde auch mit dem Bundesverfassungsgericht eine Verwaltungsvereinbarung über die Nutzung der Datenbank „Asylfact“ geschlossen.
elis-Projekt
Das elis-Projekt zum digital unterstützten Lernen im Strafvollzug wird seit 2009 gemeinsam im Länderverbund mit 14 Bundesländern sowie der Republik Österreich und dem Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft gGmbH in Berlin erfolgreich durchgeführt. Inhaftierten werden digital unterstützte Lernangebote in Angleichung an entsprechende Unterrichtsangebote in Freiheit unterbreitet.
In Hessen wird seit dem 1. Januar 2016 zentral für alle Bundesländer das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR) betrieben. In einstweiligen Rechtsschutzverfahren werden vorläufige Entscheidungen getroffen, um die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger wirksam zu schützen. Mit einer sogenannten Schutzschrift kann wiederum der Gegner sicherstellen, dass seine Argumente in die gerichtliche Entscheidungsfindung einbezogen werden. Sobald eine Schutzschrift in das ZSSR eingestellt ist, gilt sie als bei allen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten der Länder eingereicht.