Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Heinz ehrt 27 Ehrenamtliche für ihr langjähriges Engagement

Justizminister Christian Heinz hat an diesem Mittwoch 27 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen aus ganz Hessen für ihr langjähriges Engagement geehrt. „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind wichtige Vertreterinnen und Vertreter der dritten Gewalt in unserem Land, sie sind für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie essentiell“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Dieses Engagement verlangt den Ehrenamtlichen einiges ab. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Flexibilität und Geduld erfordert. Es ist erfreulich, dass sich in Hessen so viele Menschen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, als Schöffinnen und Schöffen engagieren. Ich bin sehr dankbar dafür, jeder von ihnen lebt den Rechtsstaat.“

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, im deutschen Strafverfahrensrecht werden sie als Schöffen bezeichnet, sind Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an Verfahren teilnehmen. Sie sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Damit ergänzen sie die Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung die gleichen Rechte und Pflichten. Sie tragen die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Derzeit sind an den hessischen Gerichten rund 5.120 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestellt, die in den verschiedenen Gerichtszweigen tätig sind. Hinzu kommen noch 3.037 Schöffinnen und Schöffen sowie 1.816 Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen. „Ob in der Zivilgerichtsbarkeit als Handelsrichter, beim Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht oder eben bei den Strafgerichten – überall dort werden Ehrenamtliche gebraucht“, sagte der Justizminister.

Der Justizminister ehrt an diesem Mittwoch diejenigen, die im vergangenen Jahr ihr 25-jähriges bzw. 40-jähriges Dienstjubiläum hatten. „Es ist gelebte Tradition, dass wir diejenigen ehren, die sich eine besonders lange Zeit für die Justiz und den Rechtsstaat in unserem Land engagiert haben. Sie sind besondere Vorbilder für unsere Gesellschaft. Herzlichen Dank an jeden Einzelnen für diesen langjährigen Einsatz im Sinne der Justiz in unserem Land“, so Heinz. 

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