Hessens Justizminister Christian Heinz hat im Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation kritisiert:
„Wir vertrauen auf die Expertise von Polizei, Justizpraxis und sämtlichen Generalstaatsanwaltschaften, die allesamt erhebliche Einwände erhoben und vor der Umsetzung des Vorhabens gewarnt haben. Ihnen wollen wir den Rücken stärken, anstatt ihnen Misstrauen entgegenzubringen, weswegen das Land Hessen dieses Vorhaben grundsätzlich ablehnt. Die Bundesregierung kann diese Warnungen doch nicht einfach ignorieren und vom Tisch wischen!“
Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen ist unverzichtbares Ermittlungsinstrument
Justizminister Heinz erklärte im Bundesrat, dass der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument sei, um in die dunklen Strukturen von Bandenkriminalität, organisierter Kriminalität und Terrorismus vorzudringen. Gerade diese Kriminalitätsformen seien in höchstem Maße schädlich für das Gemeinwesen und beeinträchtigten die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in besonders empfindlicher Weise.
In seiner Erklärung kritisierte Heinz, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung fatale Folgen haben werde:
„Kriminellen muss eines klipp und klar sein: Sie können sich an keiner Stelle sicher vor einer Entdeckung und Überführung durch unsere Strafverfolgungsbehörden fühlen. Mit der Inkraftsetzung dieses Gesetzes würde aber genau das Gegenteil eintreten. Es käme zu einer faktischen Abschaffung des Einsatzes von Vertrauenspersonen und damit unweigerlich zu einem Rückzug des Staates an Stellen, wo er mit der Härte des Rechts präsent sein muss. Denn das Wichtigste für eine Vertrauensperson ist die Vertraulichkeit. Ohne Vertraulichkeit keine Sicherheit. Und als Staat können wir niemanden in derart gefährliche Ermittlungseinsätze schicken, wenn wir seine körperliche Unversehrtheit nicht garantieren können.“
Christian Heinz bemängelte zudem den im Gesetzesentwurf enthaltenen Richtervorbehalt:
„Der vorgesehene Richtervorbehalt ist völlig überflüssig. Er bringt ein Mehr an Kontrolle, ohne aber die Rechtsstaatlichkeit der Maßnahmen zu erhöhen. Alle bestehenden Regelungen sind schon jetzt sachdienlich und rechtsstaatskonform. Weder der Bundesgerichtshof, noch das Bundesverfassungsgericht, noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordern derart weitgehende Regelungen. Es ist daher unverständlich, wieso die Bundesregierung – vollkommen ohne Not – eine zwar nicht umfassend normierte, aber durch Rechtsprechung ausgebildete Rechtslage ändern möchte.“
Justizminister warnt vor Gesetzesentwurf
Sein Anliegen verband Justizminister Heinz mit einem Appell:
„Ich kann nur eindringlich vor diesem Gesetzesentwurf warnen! Unsere Aufgabe ist es, die rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu schützen. Unsere Aufgabe ist es nicht, hoch kriminelle Straftäter vor einer wirksamen Strafverfolgung zu bewahren. Das vorliegende Gesetzgebungsverfahren sollte daher in dieser Form unter keinen Umständen weiterverfolgt werden.“