Justizminister Roman Poseck, Direktor des Sozialgerichts Fulda Prof. Dr. Carsten Schütz und Direktorin des Arbeitsgerichts Fulda Christine Schwarz (v.l.n.r.)

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Poseck besucht das Arbeitsgericht und das Sozialgericht in Fulda

Der hessische Justizminister Roman Poseck hat heute das Arbeitsgericht Fulda und dessen Direktorin Christine Schwarz sowie das Sozialgericht Fulda und dessen Direktor Prof. Dr. Carsten Schütz besucht. Dabei ist der Minister in beiden Gerichten auch mit unterschiedlichen Gremien ins Gespräch gekommen.

„Das Arbeitsgericht Fulda gehört mit drei Richterinnen und Richtern sowie neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Sozialgericht Fulda mit sieben Richterinnen und Richtern sowie 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den kleineren Gerichten in Hessen. Der Besuch hat gezeigt, dass diese Gerichte außerordentlich leistungsfähig sind. Auch die Einführung der elektronischen Akte ist an beiden Gerichten vorgesehen. Nach der aktuellen Planung soll die E-Akte am Arbeitsgericht Fulda im Sommer 2024 eingeführt werden. Das Sozialgericht Fulda wird bereits im kommenden Monat von der Einführung der elektronischen Akte profitieren.

Es ist ein Kennzeichen Hessens, dass die Bürgerinnen und Bürger kurze Wege zur Justiz haben. Das gilt gerade auch für die Fachgerichte, die nicht selten durch sozial Schwächere in Anspruch genommen werden. Die gute Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts und des Sozialgerichts hier in Fulda dient der Akzeptanz unseres Rechtsstaats. Justiz gehört in die Fläche“, führte Justizminister Roman Poseck nach seinem Besuch aus.

Sicherung der Bürgernähe zur Justiz

„Die hessische Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine Standortgarantie für alle Justizstandorte abgegeben. Auch in der Zukunft sollten alle Gerichtsstandorte in Hessen erhalten bleiben. Kleinere Gerichte sichern die Bürgernähe der Justiz. Gerichtsschließungen bedeuten Nachteile für das Recht suchende Publikum, denen in der Regel nur geringe Einspareffekte gegenüberstehen“, betonte der Minister weiter.

Das Arbeitsgericht in Fulda ist das kleinste hessische Arbeitsgericht, verfügt aber über ein weites Einzugsgebiet. „Während der Corona-Pandemie sind am Arbeitsgericht Fulda Verfahren gegen betriebsbedingte Kündigungen zurückgegangen, aber Verfahren gegen verhaltensbedingte Kündigungen angestiegen. Die Arbeitsgerichte setzen sich in Hessen schon seit über 75 Jahren für einen Ausgleich zwischen den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den wirtschaftlichen Grundrechten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. Ich danke allen Bediensteten für ihr außerordentliches Engagement.“

Gesellschaftliche Veränderungen

Auch die Sozialgerichtsbarkeit wird von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst. Sie werden oft als letzte Chance von Menschen wahrgenommen, die sich von Trägern der sozialen Sicherung benachteiligt fühlen. „Auch allen Bediensteten am Sozialgericht Fulda möchte ich für Ihr außerordentliches Engagement danken.“ Der Minister machte dann auf ein erhebliches Problem aufmerksam: „Es gibt Menschen, die eine Vielzahl von Klagen erheben, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben und missbräuchlich sind. Querulatorische Verfahren binden erhebliche personelle Ressourcen in der Justiz, ohne dass mit ihnen ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse verfolgt wird. Notorische Vielkläger bremsen die Sozialgerichte aus, wie folgende Zahlen beispielhaft belegen. An einem hessischen Sozialgericht hat beispielsweise ein einziger Kläger 323 erfolglose erstinstanzliche Verfahren und am hessischen Landessozialgericht hat ein einziger Kläger alleine 675 zweitinstanzliche erfolglose Verfahren geführt. Diese Vielzahl an Verfahren belasten die Richterinnen und Richter sowie die Serviceeinheiten und verbrauchen erhebliche zeitliche Ressourcen. Oftmals haben sie dann keine Kapazitäten für andere berechtigte Anliegen, sodass sich alle Verfahren unnötig in die Länge ziehen können. Um dieses umfassende Problem in den Griff zu bekommen, hat Hessen eine Initiative mit dem Vorschlag einer Reform des sozialgerichtlichen Verfahrens zur kommenden Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen eingereicht. Es liegen bereits vielversprechende Vorschläge auf dem Tisch wie die Einführung einer Gebühr für Vielkläger. Der Bundesgesetzgeber muss hier gegensteuern und das Prozessrecht anpassen.“